Affäre Hildebrand: Bundesrat hat Kompetenzen überschritten

Affäre Hildebrand: Bundesrat hat Kompetenzen überschritten

Ex-SNB-Präsident Philipp Hildebrand am Tag seines Rücktritts am 9. Januar 2012.

Bern – Zum wiederholten Mal werfen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte der Regierung eine mangelhafte Zusammenarbeit vor. Bei der Affäre Hildebrand hat sich der Bundesrat zudem über seine Kompetenzen hinweggesetzt und ohne rechtliche Grundlage gehandelt. Die Aufsichtskommissionen des National- und Ständerats haben die Ereignisse rund um den Rücktritt von Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand aufgerollt. Im Zentrum der Betrachtungen der GPK liegt die Zeit nach dem 5. Dezember 2011, als SVP-Nationalrat Christoph Blocher die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über Devisentransaktionen der Familie Hildebrand informierte.

Zunächst wollte Calmy-Rey die Echtheit und Stichhaltigkeit der Vorwürfe prüfen, wozu sie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und Justizministerin Simonetta Sommaruga beizog. Der Ausschuss der Bundesrätinnen bestellte ein Gutachten bei der Spitze der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche die Transaktionen als bedenkenlos taxierte. Erst darauf wurde der Bundesrat informiert.

Keine Rechtsgrundlage
Aus Sicht der GPK beging der Bundesrat in dieser Phase gleich mehrere Fehler, wie diese in einem am Montag veröffentlichten Bericht festhalten. Am schwersten wiegt der Vorwurf, dass der Bundesrat sich bei der Untersuchung des Verdachts gegen Hildebrand nicht auf eine Rechtsgrundlage berufen konnte und damit das Legalitätsprinzip – eine Grundlage des Rechtsstaates – verletzte. Für die Aufsicht über die Nationalbank (SNB) ist der Bankrat zuständig; die Nationalbank geniesst eine besondere Unabhängigkeit. Deshalb hätte die Regierung aus Sicht der GPK dem Bankrat die Untersuchung alleine überlassen müssen. Der Bundesrat unterliess es aber sogar, den Bankrat direkt zu informieren.

«Bei allem Verständnis für die delikate Situation kann man nicht akzeptieren, dass der Bundesrat ohne Rechtsgrundlage handelte», sagte GPK-Mitglied Maria Bernasconi (SP/GE). Die Kommissionen seien sich der schwierigen Lage – unter anderem stand die Bundesratswahl bevor – und des Zeitdrucks durchaus bewusst gewesen. Für den Bundesrat stand die politische Dimension im Vordergrund, wie die befragten Regierungsmitglieder aussagten. Als gesetzliche Grundlage verweisen sie auf Bestimmungen zur obersten Leitungsfunktion des Bundesrates. Zudem leitet der Bundesrat auch daraus eine Zuständigkeit ab, dass er den SNB-Präsidenten wählt.

Parallelen zu früheren Fällen
Die GPK kritisiert aber auch, dass der Gesamtbundesrat erst drei Wochen nach Auftauchen der Vorwürfe orientiert wurde. Damit habe das Gremium die Gesamtführungsverantwortung nicht wahrnehmen können. Die GPK hatte den Finger schon bei der Finanzkrise und der Libyen-Affäre auf dieses Problem gelegt. Calmy-Rey begründete die späte Orientierung gegenüber der GPK unter anderem mit der Gefahr, dass die heikle Information über den Verdacht hätte an die Öffentlichkeit gelangen können. Das akzeptiert die GPK nicht: Es müsse dem Bundesrat möglich sein, ein Geheimnis zu wahren.

Ironie der Geschichte ist, dass ausgerechnet der GPK-Bericht letzte Woche durch ein Informationsleck bereits in grossen Teilen publik geworden war. Bei der GPK sorgte der Vorfall für rote Köpfe, wie Ständerat Paul Niederberger (CVP/NW) durchblicken liess. Eigens wegen der Indiskretion hatte die GPK Bundespräsident Ueli Maurer am Freitagnachmittag aufgeboten. Maurer habe Auskunft geben müssen, wie der Bericht im Bundesrat verteilt worden sei, sagte Niederberger. Der Präsident der ständerätlichen GPK äusserte den Verdacht, dass das Leck in der Bundesverwaltung zu suchen sei.

Angesichts der strikten Vorkehrungen – der Bericht wurde den GPK-Mitgliedern etwa vorgängig nicht verschickt – hält es die GPK-Spitze für unwahrscheinlich, dass jemand aus den eigenen Reihen verantwortlich ist. Die GPK deponierte Strafanzeigen gegen Unbekannt sowie gegen den Journalisten, der als erster über den Bericht geschrieben hatte.

Mangelnde Information
In der Affäre Hildebrand kam es Anfang Januar zur Kehrtwende, als der Bankrat aufgrund neu aufgetauchter Dokumente Hildebrand den Rücktritt empfahl und dieser am 9. Januar auch zurücktrat. Die GPK kritisiert, dass der Bundesrat am 8. Januar von Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf nur über die Dokumente informiert wurde, diese jedoch nicht gesehen habe. Damit habe er nie zum Rücktritt Stellung beziehen können, obwohl er dafür zuständig wäre.

Im 90-seitigen Bericht (inklusive Anhänge) richtet die GPK 10 Empfehlungen an den Bundesrat. Dieser soll dazu bis am 29. Mai Stellung nehmen. Eine politische Wertung komme der Kommission aber nicht zu, sagte Niederberger. Am Montag bekräftigte der Bundesrat, dass er mit genügender Rechtsgrundlage gehandelt habe.

Bundesrat weist GPK-Kritik zurück
Die für den Bericht befragten Bundesräte und Ex-Regierungsmitglieder – auch Calmy-Rey – verteidigten ihr Handeln. Calmy-Rey gab unter anderem an, sie habe zunächst die Stichhaltigkeit der Vorwürfe an Hildebrands Adresse prüfen wollen. Zuständig fühlte sich die Regierung unter anderem deswegen, weil sie die Angelegenheit als politisch angesehen hatte, da sie beträchtlichen Schaden für die SNB und das Land hätte verursachen können. Aus diesem Grund hatte sich auch Blocher an die damalige Bundespräsidentin gewandt. Ausserdem verwies der Bundesrat auf eine indirekte Zuständigkeit, weil er den SNB-Präsidenten wählt.

Der Bundesrat weist die Kritik der GPK in der Hildebrand-Affäre zurück: Er ist der Ansicht, für sein Handeln sehr wohl gesetzliche Grundlagen gehabt zu haben, wie er in einer Mitteilung festhält. Der Bundesrat verweist auf allgemeine Obliegenheiten im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, auf seine Zuständigkeit für die Wahl des Bankrats und des SNB-Direktoriums, auf seine allgemeine aussenpolitische Zuständigkeit sowie auf seine in der Verfassung festgeschriebene Funktion als «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes».

Politisches Problem zu bewältigen
Ausserdem sei es darum gegangen, ein politisches Problem zu bewältigen, das dem Ansehen der Schweiz schweren Schaden hätte zufügen können. «Hätte der Bundesrat nicht gehandelt, so hätte er die Interessen der Schweiz nicht verteidigt – eine Haltung, die für den Bundesrat nicht in Frage kam», heisst es in der Mitteilung. Die Unabhängigkeit der Nationalbank sei dabei zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt gewesen. Der Bundesrat ist aber wie die GPK der Ansicht, dass die Affäre und ihre Bewältigung analysiert werden müssen, um daraus Lehren für künftiges Regierungshandeln ziehen zu können. Er will die Empfehlungen im Bericht im Detail prüfen und innerhalb der gesetzten Frist eine Stellungnahme abgeben. (awp/mc/upd/ps)

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