Minder-Initiative: Umsetzung nicht auf Kosten der KMU!
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Das heutige Abstimmungsergebnis zur Minder-Initiative ist für den Schweizerischen Gewerbeverband ein klares Zeichen des Volkes gegen die Betriebskultur einiger Grossunternehmen. Der Entscheid ist zu akzeptieren und gemäss dem Willen des Souveräns umzusetzen.
Gerade diesem Willen entspricht es, dass sich lediglich die börsenkotierten Unternehmen mit der Initiative an striktere Regeln halten müssen, ohne dass die mit der Abzocker-Thematik unbelasteten KMU eingeschränkt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert deshalb bei der Umsetzung der Initiative eine klare Trennung zwischen börsenkotierten Unternehmen und KMU.
Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft lehnt der sgv Mechanismen entschieden ab, die unnötig in den Handlungsspielraum der KMU eingreifen und diese belasten. Dazu gehört etwa die Pflicht, im Rahmen von Compliance-Programmen in KMU-Strukturen überdimensionierte Organisations- und Aufsichtsmassnahmen einzuführen. Ebenso ist es für den sgv gänzlich inakzeptabel, für KMU eine sogenannte Bonussteuer einzuführen oder entgegen dem Willen der Initiative auch KMUVerwaltungsräte den neuen Strafnormen zu unterstellen. KMU sind keine Abzocker und sie dürfen nicht wegen den Verfehlungen in einigen Grossunternehmen zusätzlich belastet werden.
RPG Revision: Bund und Kantone sind in der Pflicht
Den Volksentscheid zur Revision des Raumplanungsgesetzes RPG bedauert aber akzeptiert der sgv. Er verlangt, dass den berechtigten Bedenken der grossen Minderheit bei der Umsetzung Rechnung getragen wird. Bund und Kantone stehen hier in der Pflicht. Mit der RPG Revision habe der sgv unter Beweis gestellt, dass er alleine referendumsfähig ist und in einem nationalen Abstimmungskampf die Stimmberechtigten mobilisieren kann.
Für den Gewerbeverband zeigt das Abstimmungsresultat, dass eine «beachtliche Minderheit der Stimmberechtigten die missratene RPG-Revision» ablehnt. Der sgv erwartet, dass diesen berechtigten Bedenken bei der Umsetzung der Vorlage Rechnung getragen wird. Bundesrat und Kantone müssen die während dem Abstimmungskampf geäusserten Versprechen für eine massvolle Umsetzung nun einhalten.
An die Adresse des Bundes verlangt der sgv, dass er als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft von Beginn an in die angekündigte Arbeitsgruppe für die Planung der Rückzonungen mit einbezogen wird. Wie vom Bund im Abstimmungskampf immer wieder dargelegt wurde, sind nur vier bis sechs Kantone von Rückzonungen betroffen. Das Gesetz muss über eine massvolle Umsetzung auch für diese anwendbar werden. Damit in den Kantonen keine wichtigen kantonalen Bau- und Infrastrukturprojekte blockiert werden, fordert der sgv, dass die Revision nicht vor 2015 in Kraft gesetzt wird.
Nach dieser sehr einschneidenden RPG-Vorlage soll im Sinne der Rechtssicherheit in den nächsten Jahren keine erneute Revision des Raumplanungsgesetzes erfolgen. Der sgv nimmt auch die kantonalen Baudirektoren in die Pflicht und verlangt, dass die kantonalen Gewerbeverbände bei der Ausführungsgesetzgebung auf kantonaler Ebene in diesen Prozess und in die Erarbeitung der Richtpläne mit einbezogen werden. Die Kantone sind aufgefordert, ihre Baureglemente und Vorschriften markant zu vereinfachen, damit verdichtetes Bauen, dort wo Bauland heute schon eingezont ist, auch tatsächlich möglich wird. Der sgv verlangt von den Kantonen, dass sie keine neuen Steuern einführen, die Mehrwertabgabe nicht über die vorgeschriebenen 20 Prozent anheben und diese bei der Grundstückgewinnsteuer kompensieren. Schliesslich fordert der sgv, dass die Kantone die behördliche Möglichkeit zur Bauverpflichtung effektiv nur als ultima ratio und äusserst zurückhaltend anordnen, so dass die von der Verfassung garantierte Eigentumsfreiheit nicht untergraben wird. (sgv/mc)