Verkauf von Heinz an Buffett: Verdacht auf Insiderhandel
New York – Unbekannte Börsenhändler sollen sich laut einer gerichtlichen Eingabe der US-Börsenaufsicht SEC über ein Zürcher Konto der Bank Goldman Sachs mit Insiderwissen um den Heinz-Verkauf um über 1,7 Millionen Dollar bereichert haben.
«Die Beschuldigten in dieser Klage befinden sich entweder in Zürich, Schweiz oder sind über dortige Konten vorgegangen», heisst es im Gerichtsbegehren der SEC, das am Freitag in New York eingereicht wurde. Das Dokument liegt der Nachrichtenagentur sda vor.
Call-Optionen platziert
Die Übernahme des amerikanischen Ketchup- und Suppenriesen H.J. Heinz für 28 Milliarden Dollar durch die Firma Berkshire Hathaway des berühmten amerikanischen Investors Warren Buffett war am Donnerstag bekannt gegeben worden.
Doch bereits am Mittwoch platzierten die unbekannten Händler sogenannte Call-Optionen in grossem Umfang: Sie reservierten sich für 90’000 Dollar das Recht, über 2500 Heinz-Aktien zum Preis von 65 Dollar zu kaufen, auch wenn der Preis über 65 Dollar steigen sollte. Nach der Ankündigung der Übernahme stieg die Aktie um über 20 Prozent – ein Gewinn von über 1,7 Millionen für die Händler.
Der Auftrag in grossem Umfang fiel der Börsenaufsicht auf: Die Nachfrage nach solchen Optionsscheinen war davor minimal. Vom besagten Zürcher Konto wurden Heinz-Call-Optionen zudem noch nie in Auftrag gegeben.
«Höchst verdächtig»
Als «höchst verdächtig» bezeichnet die SEC die Bewegungen und führt im Gerichtsschreiben an: «Die Händler waren im Besitz wichtiger, nicht öffentlicher Informationen über das Übernahme-Vorhaben und haben sich illegal dadurch bereichert.»
Die SEC-Kommission hält den Richter dazu an, ein Verfahren gegen die Händler einzuleiten. Das Handeln mit den Heinz-Aktien soll ihnen verboten und alles unrechtmässige Einkommen beschlagnahmt werden. Dazu fordert die SEC das Gericht auf, nach eigenem Ermessen Strafzahlungen zu verhängen.
Der Richter in dem Fall ist in der Schweiz nicht unbekannt: Richter Jed Rakoff leitete die Verhandlungen im Fall der Bank Wegelin, die sich Anfang Jahr der Beihilfe zum Steuerbetrug schuldig bekannte. Rakoff hat die Börsenaufsicht in der Vergangenheit dazu angehalten, schärfer gegen Insiderhandel vorzugehen. (awp/mc/ps)