Bundesrat beantragt einen Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen

Bundesrat beantragt einen Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen
Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin UVEK (Foto: admin.ch)

Verkehrsministerin Doris Leuthard. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat will die Finanzierung von Schiene und Strasse vereinheitlichen. Im Sinne der Gleichbehandlung schlägt er dem Parlament zu diesem Zweck vor, analog zum Bahninfrastrukturfonds auch für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr einen unbefristeten Fonds zu schaffen. Der Bundesrat hat heute das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bis Mitte 2013 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Beim vom Bundesrat beschlossenen Fonds für die Finanzierung der nationalen Strasseninfrastruktur handelt es sich faktisch um eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds (IF). Daraus werden heute die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, die Verkehrsinfrastrukturen in Städten sowie Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen via Fonds bezahlt und wie bisher durch Einlagen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) alimentiert werden. Deren Höhe kann das Parlament jährlich festlegen, ebenso die jährlichen Entnahmen.

Langfristige Planungs- und Realisierungssicherheit
Der Bundesrat will mit dem heute beschlossenen Fonds die langfristige Planungs- und Realisierungssicherheit sowie die Transparenz verbessern. Heute bestehen verschiedene gegenseitige Verflechtungen und Abhängigkeiten. Dies beeinträchtigt die Steuerung der Projekte. Verkehrsinfrastrukturen zeichnen sich durch langfristige Planungs- und Bauzeiten und hohe Investitionssummen aus. Dies bedingt eine sichere, langfristig ausgerichtete Planung. Mit dem Fonds können Reserven gebildet werden, um Ausgabenschwankungen abzufedern. Zwischen den verschiedenen Ausgabenposten besteht Durchlässigkeit, sodass frei werdende Mittel – etwa als Folge von Projektverzögerungen – in andere, reifere Projekte fliessen können. Eine Verschuldung des Fonds ist nicht möglich. Die Laufzeit ist unbefristet.

Kohärente Finanzierung von Schiene und Strasse
Der Bundesrat erachtet es als notwendig und zweckmässig, die Finanzierungsstruktur von Strasse und Schiene besser aufeinander abzustimmen und anzugleichen. Er hat deshalb im Mai 2012 beantragt, eine Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission anzunehmen, welche analog zur Bahninfrastruktur ein strategisches Entwicklungsprogramm für die Strasseninfrastruktur verlangt. Damit wäre ein erstes Element zur Gleichbehandlung von Strasse und Schiene vorhanden. Mit der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den damit verbundenen finanziellen Steuerungsinstrumenten  – z. B. Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite –  wird ein weiteres Element für eine kohärentere Finanzierung und Gleichbehandlung von Strasse und Schiene hinzugefügt.

Die Schaffung eines Fonds für die Strasseninfrastruktur, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, ist eine strukturelle Massnahme zur Klärung der Finanzströme. Die zur Verfügung stehenden Mittel stammen nach wie vor aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), welche durch Mineralölsteuern auf Treibstoffen sowie mit den Erträgen der Autobahnvignette alimentiert wird. Das UVEK hat den Auftrag, die Arbeiten für den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr gemeinsam mit dem EFD zu vertiefen und bis Mitte Jahr in die Vernehmlassung zu geben.  (UVEK/mc/pg)

 

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