Retrozessionen: SZKB setzt Bundesgerichtsentscheid um

Retrozessionen: SZKB setzt Bundesgerichtsentscheid um

 

Schwyz – Die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) reagiert auf den Bundesgerichtsentscheid vom 30. Oktober 2012. Vermögensverwaltungs (VV)-Kunden werden von ihren Kundenberatern im Rahmen der anstehenden Performancegespräche über das weitere Vorgehen informiert.

In seinem Urteil hatte das Bundesgericht entschieden, dass Banken, die als Vermögensverwalterinnen für einen Kunden tätig sind und in diesem Rahmen Anlagefonds für die Kunden erwerben und dabei Vertriebsentschädigungen erhalten, diese Entschädigungen herauszugeben hab-en, es sei denn, der Kunde habe darauf verzichtet.

Reaktion der SZKB auf den Bundesgerichtsentscheid
Die SZKB hat den Entscheid auf seine Anwendbarkeit und Auswirkungen auf die konkreten Vertragsverhältnisse zu ihren Kunden geprüft. Sie hat an die vom Bundesgerichtsentscheid potenziell betroffenen Kunden mit einem Vermögensverwaltungs (VV)-Mandat am 07.01.2013 ein Kundeninformationsschreiben versandt. Im erwähnten Schreiben hat sie in Aussicht gestellt, die betroffenen Kunden im 1. Quartal 2013 über die Ergebnisse ihrer Analyse zu informieren und bis dahin um etwas Geduld gebeten.

Information der Kunden
Die Kunden der SZKB müssen nichts unternehmen. Sofern sie vom Bundesgerichtsurteil betroffen sind und allenfalls Rückzahlungen erhalten, werden sie von der SZKB in den kommenden Wochen über das weitere Vorgehen informiert. Betroffen vom Bundesgerichtsurteil und damit von allfälligen Rückzahlungen sind ausschliesslich VVKunden, nicht aber Kunden, die bei der SZKB kein Depot halten und normale Depot-Kunden ohne Vermögensverwaltungsmandat. Diese VV-Kunden werden von ihren Kundenberatern im Rahmen der anstehenden Performancegespräche informiert. (SZKB/mc)

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