Angestellten- und Arbeitnehmerverbände gegen Abzocker-Initiative

Angestellten- und Arbeitnehmerverbände gegen Abzocker-Initiative

Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse.

Bern – Der KV Schweiz, die Schweizer Kaderorganisation (SKO) und der Dachverband Travail.Suisse sagen Nein zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Der Gegenvorschlag des Parlaments, über den das Stimmvolk nicht befinden kann, sei die bessere Lösung. Für die Lohnexzesse der letzten Jahre gebe es keine Rechtfertigung, erklärten Vertreter der drei Angestellten- und Arbeitnehmerverbände am Freitag an einer Medienkonferenz in Bern. Deshalb hätten sie die Initiative des parteilosen Schaffhauser Ständerats Thomas Minder bei deren Lancierung auch unterstützt. Mit dem Gegenvorschlag des Parlaments habe die Initiative aber ihren Zweck erfüllt.

Für SKO-Präsident und Nationalrat Thomas Weibel (GLP/ZH) wird am 3. März nicht darüber entschieden, ob gegen die Abzockerei vorgegangen werden soll, sondern nur noch wie. Die Abzocker-Initiative habe zwar einen knackigen Titel, schade aber dem Werkplatz Schweiz und gefährde Arbeitsplätze, sagte Weibel gemäss Medienunterlagen.

Davon betroffen wären nicht nur die grossen Unternehmen, sondern auch der Blumenladen um die Ecke oder der Hersteller von Halbfabrikaten im Nachbardorf.

Keine Wunder erwartet
Martin Flügel, Präsident von Travail.Suisse, erwartet keine Wunder von der Stärkung der Aktionärsrechte. Was auf diesem Weg bezüglich Transparenz und Kontrolle der Entschädigungen erreicht werden könne, werde vom Gegenvorschlag erreicht. Dort, wo die Initiative darüber hinaus gehe, sei sie widersprüchlich und bringe vor allem auch Millionenkosten für die Pensionskassen mit sich. Nationalrat Daniel Jositsch (SP/ZH), Präsident des KV Schweiz und Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich, wies darauf hin, dass die einjährige Wahlperiode für den Verwaltungsrat das schädliche kurzfristige Denken der Unternehmen weiter stärke.

Zudem wäre es für Jositsch strafrechtlich vollkommen übertrieben, wenn gegen einen Pensionskassenverwalter wegen eines verpassten Stimmrechts zwingend eine Freiheitsstrafe verhängt würde. Dies nütze nichts im Kampf gegen die Abzocker. Alles in allem kommen die drei Verbände zum Schluss, dass die negativen Auswirkungen der Initiative überwiegen. Deshalb müsse auch aus Sicht der Angestellten und Arbeitnehmenden mit einem Nein der besseren Lösung – dem Gegenvorschlag des Parlaments – zum Durchbruch verholfen werden. (awp/mc/ps)

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