NR-Kommission untersucht Übergabe von Bank- und Mitarbeiterdaten an USA
Bern – Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat eine Untersuchung zu den Umständen der Beschlüsse des Bundesrats vom 18. Januar und 4. April 2012 zur Übergabe von Bank- und Mitarbeiterdaten an die US-Behörden eingeleitet. Die Untersuchung hat zum Ziel, Transparenz darüber zu schaffen, wie es zu den Bundesratsbeschlüssen gekommen ist, und die Zweckmässigkeit und Angemessenheit des Vorgehens der involvierten Bundesbehörden zu überprüfen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Montag mit.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 16. Oktober 2012 beschlossen, das Geschäft durch ihre Subkommission EFD/EVD im Hinblick auf allfälligen weiteren Handlungsbedarf überprüfen zu lassen (vgl. Medienmitteilung vom 16. Oktober 2012). An ihrer Sitzung vom letzten Freitag hat die GPK-N nun auf Antrag der Subkommis-sion beschlossen, eine Inspektion mit folgender Zielsetzung durchzuführen:
- Schaffung von Transparenz über die Umstände und die Abläufe der Entscheidfindung bis zu den Bundesratsbeschlüssen (Sachverhaltsabklärung: welche Behörde hat was warum unternommen bzw. entschieden)
- Feststellung und Beurteilung der Verantwortlichkeiten der involvierten Bundesbehörden unter dem Gesichtspunkt der Zweckmässigkeit und der Angemessenheit
- Beurteilung eines allfälligen Handlungsbedarfs für die Zukunft
Fragestellung kann bei Bedarf ausgeweitet werden
Die Kommission behält sich zum heutigen Zeitpunkt vor, im Verlauf der Inspektion bei Bedarf die Fragestellung auszuweiten, insbesondere auf die Auswirkungen der vom Bundesrat getroffenen Entscheide. Die Subkommission EFD/EVD unter dem Präsidium von Frau Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi wird die Inspektion durchführen.
Die Kommission hat am 9. November 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt. (Parlamentsdienste/mc/ps)