SIX einigt sich mit Orascom

SIX einigt sich mit Orascom
Samih Sawiris, VRP Orascom DH.

Orascom-CEO Samih Sawiris.

Zürich – SIX Exchange Regulation hat sich mit der Orascom Development Holding AG im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen die Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) im Jahresabschluss 2011 geeinigt. Der festgestellte Mangel bezieht sich auf Verluste bei zwei Finanzbeteiligungen, welche nicht erfolgswirksam erfasst wurden. Die Gesellschaft wird den Fehler im Halbjahresabschluss 2012 korrigieren sowie als Teil der Einigung eine Zahlung über CHF 15’000 an die IFRS-Foundation leisten.

Die Orascom Development Holding AG hat im IFRS-Jahresabschluss 2011 bei zwei als zur Veräusserung verfügbar klassifizierten Finanzbeteiligungen die Bewertungsvorschriften von Finanzinstrumenten nach IAS 39 verletzt. Der Verstoss bestand darin, dass trotz einer signifikanten Abnahme der Marktwerte («Fair Values») von 61% bzw. 63% seit der Anschaffung der zwei entsprechenden Finanzbeteiligungen auf die Erfassung einer erfolgswirksamen Wertberichtigung verzichtet wurde.

Operativer Verlust um 45% zu tief ausgewiesen
Damit verstiess die Gesellschaft einerseits gegen die Vorgaben von IAS 39 und andererseits auch gegen die eigenen Rechnungslegungsgrundsätze, welche bereits bei einem Wertverlust von 20% die erfolgswirksame Erfassung einer Wertbeeinträchtigung vorsehen. Durch diesen Fehler wurde der operative Verlust für 2011 um CHF 35 Millionen (45%) zu tief ausgewiesen. Dieser hätte somit bei einer korrekten Erfassung der aufgelaufenen Verluste für das Geschäftsjahr 2011 CHF 111 Millionen betragen.

Untersuchung abgeschlossen
Die Orascom Development Holding AG wird den Fehler im Halbjahresabschluss 2012 offenlegen und zugleich freiwillig die neuen IFRS-Regeln zu Finanzinstrumenten vorzeitig angewenden. Weiter wird die Gesellschaft im Rahmen der mit SIX Exchange Regulation getroffenen Einigung eine Zahlung von  CHF 15’000 an die IFRS-Foundation leisten. Die Untersuchung gegen die Orascom Development Holding AG wurde mit einer Einigung abgeschlossen, weil dadurch gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen Sanktionsverfahren eine schnellere Information der Öffentlichkeit erreicht werden konnte. (SIX/mc/ps)

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