BVK-Prozess: Gericht akzeptiert aussergerichtliche Einigung
Zürich – Zum Auftakt des Strafprozesses um die Zürcher BVK-Korruptionsaffäre ist am Mittwoch der frühere Chef einer Investment-Firma wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vor dem Bezirksgericht Zürich gestanden. Wegen Bestechung wird er im Herbst nochmals vor Gericht erscheinen müssen. Die Verhandlung vom Mittwoch dauerte nur relativ kurz. Der Angeklagte traf vor dem Prozess eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft und akzeptierte deren Urteilsvorschlag. Dieser wurde am Mittwoch vom Gericht bestätigt.
Der 47-Jährige wird zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, für die Hälfte ist der Vollzug bedingt aufgeschoben. Knapp 15 Monate hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Der Mann sucht im Moment einen Job ausserhalb der Finanzbranche, allenfalls in seinem früheren Beruf als Pilot. Er plant, nach Spanien auszuwandern. In der aussergerichtlichen Einigung hat sich der Angeklagte verpflichtet, der von ihm geschädigten kantonalen Pensionskasse BVK 3,95 Mio CHF als Vergleichsbetrag sowie eine Prozessentschädigung von rund 82’000 CHF zu zahlen. Zudem muss er für die Verfahrenskosten aufkommen.
Illegale Retrozessionen
Der Angeklagte hatte mit der von ihm mitgegründeten und geleiteten Firma DL Investment Partners (DLIP) ab 2006 für die BVK Investitionsmöglichkeiten vermittelt. Mit den Investitionen in Hedgefonds erzielte die DLIP innerhalb von vier Jahren Provisionen von rund 10 Mio CHF. Der Angeklagte kassierte illegal weitere knapp 3 Mio CHF an Retrozessionen, die er an die BVK hätte weiterleiten müssen. Mehrfach hatte er der BVK wahrheitswidrig schriftlich erklärt, keine Retrozessionen entgegengenommen zu haben.
Zweite Anklage wegen Bestechung
Weil ihm die Staatsanwaltschaft auch mehrfache Bestechung vorwirft, wird er vom Bezirksgericht im September nochmals vorgeladen. Er soll gemäss Anklage dem Hauptangeklagten des Prozesses, dem früheren Anlagechef der BVK, Geschenke gemacht und hohe Zahlungen versprochen haben. So habe er dem BVK-Kadermann Gutscheine für ein Golfgeschäft geschenkt sowie Ferienreisen finanziert. Ferner habe er dem Anlagechef die Zahlung von 300’000 CHF als Belohnung für die Bevorzugung der DLIP in Aussicht gestellt. (awp/mc/ps)
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