Stiftung Klimarappen stellt Klimarappen-Abgabe vorzeitig ein
Zürich – Die Stiftung Klimarappen wird ihre gegenüber dem Bund eingegangene Verpflichtung erfüllen und im Zeitraum 2008 bis 2012 eine Reduktion der CO2-Emissionen um 17 Millionen Tonnen bewirken. Die Klimarappen-Abgabe von 1.5 Rappen pro Liter Treibstoff wird per Ende August dieses Jahres vorzeitig eingestellt.
Im Januar dieses Jahres hatte die Stiftung Klimarappen aus eigenem Antrieb ein zweites Mal ihre für den Zeitraum 2008 bis 2012 geltende Reduktionsverpflichtung erhöht. Insgesamt wird sie dem Bund Gutschriften für 17 Millionen Tonnen CO2 abgeben, wovon jede für eine nachweislich reduzierte Tonne CO2 steht. Diese Gutschriften werden vom Bund eingesetzt, um die Treibhausgasemissionen zu kompensieren, welche die Schweiz über das im Kyoto-Protokoll vereinbarte Ziel hinaus ausstösst.
Per 31. Dezember 2011 hatte die Stiftung Klimarappen aus Projekten im Inland Emissionsreduktionen im Umfang von 2,6 Millionen Tonnen CO2 unter Vertrag, somit deutlich mehr als das verlangte Minimum von 2 Millionen Tonnen CO2. Hinzu kamen 14,2 Millionen ausländische Kyoto-Zertifikate, wovon jedes die Reduktion einer Tonne CO2 in einem von der UNO bewilligten Projekt bestätigt. Die zur Erfüllung der Verpflichtung noch benötigten Kyoto-Zertifikate wurden im laufenden Jahr bereits beschafft. Für den Erwerb der Gutschriften wendet die Stiftung insgesamt 720 Millionen Franken auf, davon 450 Millionen Franken im Inland.
176 Mio Franken in Gebäudeprogramm-Projekte investiert
Das von 2006 bis Ende 2009 laufende Gebäudeprogramm wurde 2011 mit den letzten Auszahlungen abgeschlossen. Insgesamt flossen Beiträge im Umfang von 176 Millionen Franken an 8’219 Projekte, womit 230’000 Tonnen CO2 eingespart wurden. Die Kosten für Konzeption, Durchführung und Kommunikation des Programms betrugen über seine Laufzeit 14 Millionen Franken; das entspricht einem Anteil an den Gesamtkosten von 7%.
Mittelreserve reicht bis 2014 aus
Die Stiftung Klimarappen wird die seit 1. Oktober 2005 erhobene Abgabe von 1.5 Rappen pro Liter auf den Import von Benzin und Dieselöl per 31. August 2012 vorzeitig einstellen. Ursprünglich war die Erhebung bis 31. Dezember 2012 geplant. Die Mittelreserve reicht aus, um die von der Stiftung Klimarappen bis 2014 eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Damit profitieren die Konsumenten vom Erfolg der effizienten Arbeit der Stiftung Klimarappen.
Ende der Phase des freiwilligen Klimaschutzes
Mit Inkraftsetzung des revidierten CO2-Gesetzes auf Anfang 2013 geht die Phase des freiwilligen Klimaschutzes in der Schweiz zu Ende. Der als freiwillige Massnahme der Wirtschaft konzipierte Klimarappen wird abgelöst durch eine gesetzliche Pflicht. Demnach müssen die Inverkehrbringer fossiler Treibstoffe einen Prozentsatz der mit deren Nutzung einhergehenden CO2-Emissionen kompensieren. Anders als bisher ist dabei nur die Kompensation durch inländische CO2-Reduktionen erlaubt, womit der Kostenvorteil ausländischer CO2-Reduktionen aufgegeben wird. (Stiftung Klimarappen/mc)