Grossbritannien fordert Nachbessung im Steuerabkommen

Grossbritannien fordert Nachbessung im Steuerabkommen

George Osborne, britischer Schatzkanzler.

Bern – Nach den Nachbesserungen im Steuerabkommen mit Deutschland fordert auch Grossbritannien weiteres Entgegenkommen der Schweiz. In einer diplomatischen Note haben die Briten die sogenannte Meistbegünstigungsklausel angerufen. Mit diesem Passus kann Grossbritannien eine Angleichung bei der Regulierung von in der Schweiz versteckten Altvermögen verlangen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs stehen im Gespräch, um die notwendigen Anpassungen am Abkommen festzulegen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Steuerabkommen ans Parlament.

Grossbritannien will auch höhere Ablasssteuer 
In den Nachverhandlungen mit Deutschland wurde die einmalig zu leistende Ablasssteuer auf 21 bis 41% erhöht. Ursprünglich hatte das Abkommen nur 19 bis 34% vorgesehen. Diese Sätze gelten im Abkommen mit Grossbritannien immer noch. Das britische Steueramt will jetzt aber Zinssätze, wie sie mit Deutschland vereinbart worden sind: «Wir wollen für die britischen Steuerzahler dieselben Regeln wie für die deutschen», sagte ein Sprecher von HM Revenue & Customs der Nachrichtenagentur sda. Nun kann Grossbritannien gemäss der eingeräumten Meistbegünstigungsklausel auch auf eine solche Erhöhung pochen. Dies birgt aber auch das Risiko, dass vermehrt Vermögen aus der Schweiz abgezogen und in einem anderen Land vor dem Fiskus versteckt werden.

Einnahmeausfälle so oder so
Der Schweiz stehen so oder so Einnahmeausfälle ins Haus: Aus den tieferen, verbleibenden Vermögen fallen geringere Verrechnungssteuern auf Kapitalerträgen an. Und auf den nachträglich legalisierten Vermögen dürfte die Verrechnungssteuer künftig vollständig zurückgefordert werden. Bei Zinserträgen kann gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen die Verrechnungssteuer zum ganzen Satz von 35% zurückgefordert werden. Bei den Dividenden verbleibt der Schweiz eine so genannte Residualsteuer von 15%, sodass der Rückerstattungssatz dort 20% beträgt.

Banken warnen vor Umsetzungkosten 
Der Bundesrat schätzt, dass sich die jährlichen Mindereinnahmen aus der Verrechnungssteuer aufgrund der höheren Rückerstattungsquote und der Abnahme der verwalteten Vermögenswerte von Deutschen und Briten in der Schweiz auf 150 bis 210 Mio CHF belaufen. Zudem dürften die Steuern auf Gewinnen und Einkommen aus der Vermögensverwaltung sinken, schreibt der Bundesrat. Banken warnen vor Umsetzungkosten für die neuen Abkommen in der Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags. Demgegenüber dürfte der bessere Marktzugang der Schweizer Banken in Deutschland und Grossbritannien die Erträge der Gewinnsteuern erhöhen. (awp/mc/upd/ps)

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