sgv zur Ventilklausel-Aktivierung: Versprechen erfüllt
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt den Entscheid des Bundesrates, die Ventilklausel anzurufen. Diese Massnahme ist ein notwendiges Signal, um die Befürchtungen der Schweizerinnen und Schweizer bezüglich der hohen Zuwanderungsquoten zu mildern. Zugleich wird ein Versprechen eingelöst, das anlässlich der Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit vom Bund abgegeben wurde.
Die Anrufung der Ventilklausel ist gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen ein Recht, das sich die Schweiz ausbedungen hat und von welchem sie eigenständig Gebrauch machen kann. Heute hat der Bundesrat entschieden, die Ventilklausel für Personen mit B-Bewilligungen aus Staaten der EU-8 anzurufen, da für diese Länder die Voraussetzungen erfüllt sind.
Massnahme mit vorab symbolischer Wirkung
Der sgv steht voll und ganz hinter dieser temporären Begrenzung der Einwanderung, obwohl er sich bewusst ist, dass diese Massnahme vorab symbolische Wirkung hat. Die Politik zeigt mit diesem Signal, dass sie die durch hohe Einwanderungsraten im Volk verursachte Verunsicherung ernst nimmt. Zudem verschafft die Aktivierung der Ventilklausel Raum für eine Denkpause in der aktuellen öffentlichen Diskussion über Probleme in den Bereichen Arbeitsmarkt, Verkehrsüberlastung und Wohnungsknappheit. Auch wenn diese nicht durch die Zuwanderung verursacht werden, werden sie dadurch
doch teilweise verstärkt.
Die Anwendung der Ventilklausel wird kaum Auswirkungen auf die KMU haben. Der sgv setzt sich denn auch weiterhin für die Personenfreizügigkeit ein. Er erachtet sie als Chance für die gewerbliche Wirtschaft, weil sie die Rekrutierung europäischer Arbeitskräfte und den Zugang zum lebenswichtigen EU-Binnenmarkt erleichtert. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300 000 Unternehmen