Steuerabkommen: Widersprüchliche Interpretationen

Bern – Nach der Unterzeichnung des ergänzten Steuerabkommens durch die Schweiz und Deutschland hält die SPD an ihrem Widerstand gegen den Vertrag fest. In der Schweiz wird unterdessen der Wortlaut des Abkommens unterschiedlich interpretiert. Für Diskussionen sorgte am Wochenende der Passus, der festhält, dass «sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden».

Aus Sicht des Zürcher Finanzmarktprofessors Martin Janssen schliesst der Wortlaut des Abkommens den Kauf von Kundendaten auch in Zukunft nicht explizit aus. Die deutschen Finanzbehörden würden «weiterhin CDs kaufen», schreibt Janssen in einem Gastbeitrag für die Zeitung «Der Sonntag».

Kauf von Daten-CD eine «aktive» Handlung
Der Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), Mario Tuor, hielt auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda allerdings fest, dass auch der Kauf von Daten-CDs eine «aktive» Handlung darstelle und deshalb vom Abkommen erfasst werde. Diese Position werde von beiden Seiten vertreten.

Offen für deutsche Kontrolleure
Janssen stört sich weiter daran, dass die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Schweiz vor Ort überprüfen kann, dass bei Beratungen deutscher Kunden die geltenden deutschen Anleger- und Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. «Man stelle sich vor: deutsche Aufseher in den Räumlichkeiten von Schweizer Banken!», schreibt der Bankenprofessor.

Mario Tuor vom SIF wiegelt ab: Bislang sei es für den Aufbau einer Geschäftsbeziehung Bedingung gewesen, dass die entsprechende Schweizer Bank eine Filiale in Deutschland unterhalte oder aber die Beziehung habe über eine Konkurrenzbank im Nachbarland aufgebaut werden müssen. Diese Vorschriften entfielen nun. Im Gegenzug müsse aber «nachgewiesen werden, dass alle Bedingungen erfüllt sind».

Der Passus, wonach sich Deutschland an Prüfungen durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht beteiligen kann, war bereits im ursprünglichen Steuerabkommen enthalten. Dasselbe gilt für die Erklärung Deutschlands, sich nicht aktiv um den Erwerb von entwendeten Kundendaten zu bemühen.

SPD-Minister prognostiziert «Nein»
Bevor das am Donnerstag unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen in Kraft treten kann, müssen noch die Länderkammer sowie der Bundestag in Deutschland sowie das Parlament in der Schweiz ihre Zustimmung geben. Der Finanzminister von Baden-Württemberg, Nils Schmid (SPD), zeigte sich in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» diesbezüglich skeptisch: «Nach dem jetzigen Stand wird das Steuerabkommen im deutschen Bundesrat keine Mehrheit finden. Dieses Abkommen wird scheitern.»

Und Schmid goss zusätzlich Öl ins Feuer, indem er mit dem Kauf weiterer Daten-CDs drohte, sollte das Abkommen in der deutschen Länderkammer scheitern. Zwar werde sein Land niemanden zum Verkauf von Steuer-CDs anstiften, sagte der SPD-Minister. Aber wenn «ein Informant den ersten Schritt getan hat und die deutschen Steuerbehörden informiert hat», sei es die «Pflicht der Steuerbehörden, nach weiteren Informationen zu fragen».

«Wenn die Schweiz bereit wäre, die Schlupflöcher zu schliessen und die Möglichkeiten zur Steuerflucht in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens zu verhindern, kann die Zustimmung der SPD erreicht werden», sagte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der Nachrichtenagentur dpa. Andernfalls werde die SPD dem «Scheinabkommen» nicht zustimmen.

Auns spricht von Referendum
In der Schweiz wiederum wird das Abkommen von der politischen Rechten ins Visier genommen. Die Aktion für eine neutrale und unabhängige Schweiz (AUNS) spielt mit dem Gedanken, nach der Verabschiedung durch das Parlament das Referendum zu ergreifen. Eric Bertinat, AUNS-Koordinator für die Westschweiz, bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick». (awp/mc/pg)

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