Kartellbussen gegen Kühne + Nagel und Panalpina
Kühne + Nagel-VRP Karl Gernandt.
Schindellegi – Die EU-Kommission hat über mehrere Speditionsunternehmen eine Busse wegen Kartellrechtsverletzungen verhängt. Betroffen sind auch die Schweizer Logistikkonzerne Kühne+Nagel und Panalpina. Kühne+Nagel muss 53,7 Mio EUR und Panalpina 46,5 Mio EUR zahlen, wie die beiden Unternehmen mitteilten.
Beide Konzerne erachten das Urteil der EU-Behörde als ungerechtfertigt. So vertrete Kühne+Nagel die Auffassung, dass die Kommission den Sachverhalt und die Beteiligung des Unternehmens «nicht zutreffend erfasst und in erheblichem Umfang falsche tatsächliche und rechtliche Schlussfolgerungen gezogen hat», lässt sich Verwaltungsrats-Präsident Karl Gernandt in der Mitteilung zitieren.
Das Unternehmen mit Sitz in Schindellegi will nun die Entscheidung der EU-Kommission und deren Begründung im Einzelnen sorgfältig prüfen. Nicht angemessen gewürdigt worden sei auch die umfassende Kooperation von Kühne+Nagel in dem Verfahren. «Deshalb ziehen wir in Betracht, gegen die Entscheidung bei den Europäischen Gerichten Rechtsmittel einzulegen», so Gernandt weiter.
Panalpina prüft Anfechtung
Auch Panalpina will den Entscheid der Kommission eingehend prüfen und behält sich laut Mitteilung das Recht vor, diesen vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Die Gruppe habe bisher auch keine Rückstellungen für die Busse von 46,5 Mio EUR gebildet, da eine Prognose über den Ausgang des Verfahrens und die finanziellen Folgen nicht möglich gewesen sei. Jedoch glaubt Panalpina unter Bezugnahme auf ökonomische Studien, dass die Verstösse die Preisgestaltung gegenüber Kunden vermutlich nicht beeinflusst haben.
In der Schweiz und Brasilien seien Kartellverfahren noch pendent. Auch diese sind Teil der zwischen mehreren Wettbewerbsbehörden koordinierten Aktion gegen verschiedene Speditionsunternehmen. Panalpina hat in der Schweiz eine einvernehmliche Regelung unterzeichnet, die von der Schweizer Wettbewerbskommission noch formal genehmigt werden muss, und diesbezüglich eine Rückstellung von 3,2 Mio CHF getätigt.
Bussen für 14 Logistiker
Die EU-Kommission hat insgesamt Bussentscheide von 169 Mio EUR gegen 14 an vier unterschiedlichen Kartellen beteiligte Speditionsunternehmen gefällt. Diese hatten zwischen 2002 und 2007 Aufschläge in der Luftfracht untereinander abgesprochen. Kühne + Nagel war gleich an allen vier Kartellen beteiligt, Panalpina an dreien. Nach der Kronzeugenregel straffrei gehen die Deutsche Post und ihre Töchter DHL und Exel aus. Sie hatten die Kartellabsprachen den Behörden gemeldet. Die Untersuchungen begannen 2007.
Gemüse als Codenamen
Wie der Pressemitteilung der EU-Kommission zu entnehmen ist, legten die beteiligten Kartellisten eine gewisse kriminelle Energie an den Tag. Sie ergriffen Massnahmen, um die Absprachen zu verschleiern. In einem der geahndeten Kartelle standen die Unternehmen über einen sogenannten «Gardening Club» in Verbindung. Darin verwendeten sie Gemüsenamen wie Spargel oder Mini-Zucchini als Codenamen. Für ein anderes Kartell hatten sie zur Tarnung eine eigene E-Mail-Adresse auf Yahoo eingerichtet. Dadurch sollten ihnen die Behörden bei Durchsuchungen der Computer in den Firmen nicht auf die Schliche kommen.
Die Kartellisten tagten an «Frühstückstreffen» in Hongkong. Hunderttausende von Kunden seien durch die Absprachen geschädigt worden, erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Neben den beiden Schweizer Spediteuren sind unter den betroffenen Unternehmen auch UPS und die Deutsche Bahn inklusive ihrer Tochter Schenker. (awp/mc/pg)