BKW hält an AKW Mühleberg fest
AKW Mühleberg vor den Toren Berns.
Bern – Der bernische Energiekonzern BKW hält vorerst am Betrieb des Atomkraftwerks Mühleberg fest. Er wehrt sich vor Bundesgericht gegen den Entzug der unbefristeten Betriebsbewilligung und plant zugleich weitere Nachrüstungen. Diese sollen den Betrieb des AKW über Juni 2013 hinaus sichern. Was sie kosten, ist offen. Klarheit erwartet die Konzernspitze vor Ende 2012, wie BKW-Verwaltungsratspräsident Urs Gasche am Mittwoch vor den Medien sagte. Die Kosten der Nachrüstung ist für die Wirtschaftlichkeitsrechnung eine wichtige Frage.
Denn die BKW will an Mühleberg festhalten, so lange das AKW sicher und wirtschaftlich betrieben werde könne, betonte Gasche. Aus Sicht der Sicherheit gebe es keinen Anlass für einen sofortige Abschaltung. Das Werk sei zudem weiterhin wichtig für die Versorgungssicherheit und die Volkswirtschaft im Grossraum Bern und Nordwestschweiz. Der Konzern geht nach wie vor davon aus, das AKW bis 2022 betreiben zu können. Müsste das Werk früher vom Netz, hätte das laut Gasche grosse finanzielle Konsequenzen: Bilanzierte Werte von 400 Mio CHF müssten abgeschrieben und die Rückstellungen um rund 200 Mio erhöht werden. Zudem würden jährlich etwa 50 Mio Gewinn fehlen.
Ersatz des rissigen Kernmantels ausgeschlossen
Je länger das AKW betrieben werden könne, desto tiefer sei der finanzielle Schaden, machte CEO Kurt Rohrbach deutlich. Er geht davon aus, dass die Nachrüstungen weniger als die 600 Mio CHF kosten dürften, die man für Abschreibungen und Rückstellungen bräuchte. Eine genauere Schätzung wollte er aber nicht machen. Die teuerste Massnahme, ein Ersatz des rissigen Kernmantels, kommt für ihn nicht in Frage: «Das wäre unverhältnismässig und wird auch von der Aufsichtsbehörde ENSI nicht gefordert.» Die BKW ist aber bereit, die vier bestehenden Zuganker zu ersetzen und zwei weitere einzubauen.
Stauwehr und Wärmesenke
Neue Massnahmen sind auch beim Stauwehr Mühleberg geplant. Zwar könnte das Wasserkraftwerk gemäss neusten Berechnungen einem 10’000-jährlichen Erdbeben Stand halten, betont die BKW. Trotzdem wolle man die Sicherheit nochmals erhöhen, indem man 20 Meter lange, vertikal in den Boden eingelassene Pfähle anbringe. Noch nicht entschieden hat die BKW, wie sie der Forderung nach einer Aare-unabhängigen Kühlung des Notstandssystems nachkommen will. Zunächst war von einem Kompaktkühler die Rede, nun steht eine andere Idee im Vordergrund: Der Bau einer unterirdischen Leitung vom Grundwasserstrom der Saane zum Notstandsgebäude.
All diese Massnahmen seien bereits auf Bestreben des ENSI in die Wege geleitet worden, hielt Rohrbach fest. «Zusammen entsprechen sie dem vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Instandhaltungskonzept.» Dieses Konzept soll diesen Sommer dem ENSI und auch gleich dem Energiedepartement UVEK vorgelegt werden.
«Urteil wirft Fragen auf»
Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass das UVEK die Frage der unbefristeten Betriebsbewilligung nicht einfach ans ENSI delegieren könne. Für einen Betrieb über den 28. Juni 2013 hinaus brauche es ein Gesuch samt Instandhaltungskonzept ans UVEK. Das Urteil werfe grundsätzliche Fragen auf, sagte Verwaltungsratspräsident Gasche. So sei nicht klar, ob bis am 28. Juni 2013 das Konzept nur eingereicht oder schon beurteilt sein müsse. Die BKW brauche aber Rechtssicherheit, gerade auch mit Blick auf allfällige Investitionen. Deshalb ziehe man das Urteil weiter.
Gasche machte zugleich deutlich, dass die BKW ihren Beitrag zur vom Bund angestrebten Energiewende beitragen wolle. Der Konzern könne aber die Neuausrichtung zugunsten erneuerbarer Energien effizienter vorantreiben, wenn er noch «für einige Jahre den Rücken frei hat» – unter anderem durch den Betrieb des AKW Mühleberg. (awp/mc/upd/ps)