AKW Mühleberg schon 2013 vom Netz?
Bern – Das Kernkraftwerk Mühleberg darf laut Bundesverwaltungsgericht aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Juni 2013 betrieben werden. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung fordern die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept. Mit seinem Urteil hat das Gericht die Beschwerde von Anwohnern des AKW in den Hauptpunkten gutgeheissen.
Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Betreiberin BKW 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ausgestellt hatte.
Kein Weiterbetrieb auf Zusehen hin
Das UVEK war davon ausgegangen, dass die Sicherheit durch die Aufsicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) gewährleistet sei. Die Richter in Bern haben dem nun widersprochen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Laut dem Urteil geht es nicht an, dass ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter betrieben und dabei auf die laufende Aufsicht vertraut wird. Das Kernenergierecht verlange aus polizeilichen Gründen eine Befristung, wenn Sicherheitsaspekte ungeklärt oder Mängel nachzubessern seien.
Gewichtige Sicherheitsfragen offen
Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsfragen zu gewichtig, damit ihre Behebung über die ENSI gesichert werden könne. Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen.
Es müsse davon ausgegangen werden, dass für die Behebung der Mängel grosse Investitionen nötig wären. Wenn die BKW die Betriebsbewilligung über 2013 hinaus verlängern wolle, habe sie dem UVEK Gesuch mit einem umfassendem Instandhaltungskonzept einzureichen. Darin sei darzulegen, wie sie die Mängel beheben könne, welche Investitionen damit verbunden seien und wie lange sie den Betrieb noch aufrecht erhalten wolle. Die bisherige schrittweise Nachrüstung der Anlage sei weder bezüglich Rechtssicherheit noch Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit befriedigend.
Risse im Kernmantel
Was die Sicherheitsprobleme betrifft, weist das Gericht zunächst auf den Kernmantel hin, der Risse aufweist, die mit Zugankern gesichert werden. Es sei offensichtlich und ergebe sich aus den erstellten Gutachten, dass erhebliche Zweifel an der Sicherheit des heutigen Zustandes des Kernmantels und dessen Sicherung bestünden.
Die Mängel liessen sich nicht ohne grösseren Aufwand beheben. Die Erdbebensicherheit betreffe nicht nur das AKW selber, sondern auch das Problem einer Flutwelle, falls der etwas oberhalb des AKW’s liegende Wohlenseedamm breche. Auch hier seien gegenwärtig noch bedeutende Sicherheitsfragen offen.
Schliesslich sei auch die Kühlung des AKW Mühleberg zur Zeit nur ungenügend abgesichert. Die BKW betreibt das Kernkraftwerk Mühleberg seit 1972. Die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks war ursprünglich bis am 31. Dezember 2012 befristet, vom UVEK 2009 dann aber zeitlich unbeschränkt erteilt worden. (Urteil A-667/2010 vom 1.3.2012)
BKW wird Urteil eingehend prüfen
Der Stromkonzern BKW will das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einer eingehenden Prüfung unterziehen. «Wir werden das Urteil eingehend prüfen und behalten uns weitere Schritte vor», erklärte ein BKW-Sprecher auf Anfrage von AWP. Das Instandhaltungskonzept für einen längerfristigen Betrieb des Kernkraftwerkes sei bereits in Arbeit.
UVEK prüft weiteres Vorgehen
Das UVEK hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg zur Kenntnis genommen. Es wird ihn nun analysieren und das weitere Vorgehen prüfen.
Gegner hoffen auf Mühleberg-Ende
Mit Genugtuung haben die AKW-Gegner auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts reagiert. Sie hoffen auf das nahe Ende des Reaktors und fordern eine rasche Energiewende. Die siegreichen Beschwerdeführer bezweifeln, dass die BKW die offenen Fragen innert nützlicher Frist klären kann. So arbeite der Konzern schon seit fünf Jahren erfolglos an einem Instandhaltungskonzept für den Kernmantel.
Hohe Hürden für die BKW seien auch die Nachweise zum Erdbeben-Risiko und das Konzept für die alternative Notkühlung, schreibt das Komitee «Mühleberg Verfahren». Die AKW-Gegner hoffen, dass sich die nötigen hohen Investitionen für die BKW nicht rechnen und das AKW deshalb vom Netz genommen wird. Die Organisation MenschenStrom gegen Atom sieht sich gestärkt für die am Sonntag geplante Kundgebung vor Ort. Natürlich halte man aber an der Kernforderung der sofortigen Stillegung der AKWs in Mühleberg und auch Beznau fest. Bereits am Donnerstagabend wollten lokale AKW-Gegner den «Etappensieg» vor dem Sitz der BKW in Bern feiern.
«Ohrfeige für das ENSI»
Auch die atomkritischen Organisationen Greenpeace, Schweizerische Energie-Stiftung (SES) und WWF sehen sich durch den Entscheid des Gerichts bestätigt. Die SES wertet den Entscheid auch als «Ohrfeige für das ENSI»: Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat als Aufsichtsbehörde des Bundes sei den Aufgaben nicht gewachsen. Endlich gebe es eine klare Kompetenzaufteilung zwischen dem Energiedepartement UVEK und dem ENSI, ergänzen die Beschwerdeführer. Das UVEK sei nun verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Betriebsbewilligung selber zu prüfen und nicht einfach ans ENSI abzudelegieren.
Greenpeace appellierte an die BKW und den Kanton Bern als Hauptaktionär, den Gerichtsentscheid «ohne Wenn und Aber zu akzeptieren». Mühleberg sei also spätestens 2013 stillzulegen. (awp/mc/pg)