KEV-Vergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt
Bern – Die Stromproduktion mittels Photovoltaik wird immer billiger. Deshalb senkt das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den entsprechenden Vergütungssatz der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) um weitere 10%. Das Departement begründete am Mittwoch in einer Mitteilung die Anpassung des Vergütungssatzes mit dem Preiszerfall bei den Photovoltaikmodulen. Diese sinkenden Investitionskosten plus geringere Unterhaltskosten veranlassten die Verwaltung, den KEV-Vergütungssatz um weitere 10% zu senken.
Diese Senkung kommt zusätzlich zur regulären, in der Energieverordnung vorgesehenen jährlichen Absenkung der Vergütungssätze für Neuanlagen um jeweils 8%. Insgesamt sinkt der Vergütungssatz damit um 18%. Und weil die Modulpreisentwicklung ungewiss ist, stellt das UVEK eine weitere Überprüfung des Vergütungssatzes Mitte Jahr in Aussicht.
Windenergie: Bandbreite der Vergütungssätze vergrössert
Bei der Windenergie vergrössert das UVEK die Bandbreite der Vergütungssätze. Diese seien an Standorten mit optimalen Windverhältnissen zu hoch, an Orten mit geeigneten Windverhältnissen hingegen zu tief. Der maximale Vergütungssatz wird deshalb von 20 auf 21,5 Rappen pro Kilowattstunde angehoben, da in diesem Bereich die Investitionskosten gestiegen seien.
Allerdings kann nach fünf Jahren die Vergütung neu auf bis zu 13,5 Rp/kWh gesenkt werden, je nach effektiver Elektrizitätsproduktion. Bisher betrug der Minimalsatz 17 Rp/kWh. Da auch bei den Biomasseanlagen mit Holz die Investitionskosten und die Brennstoffkosten gestiegen sind, decken die heutigen Vergütungssätze die Kosten kleinerer Anlagen nicht mehr. Deshalb wird der Holzbonus je nach Leistungsklasse um 0 bis 4,5 Rp/kWh angehoben. (awp/mc/ps)