Personenfreizügigkeit: Arbeitnehmer besser schützen

Personenfreizügigkeit: Arbeitnehmer besser schützen
Flankierende Massnahmen: Kontrolle auf einer Baustelle.

Bern – Der Bundesrat reagiert auf die Forderung der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK), die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verbessern. So soll die strategische und operative Steuerung optimiert sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verstärkt werden.

Die GPK kam im vergangenen Jahr nach einer Untersuchung zum Schluss, dass mit der Öffnung des Arbeitsmarktes die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz unter Druck geraten sind. Im vergangenen Oktober präsentierte die GPK die Resultate und kritisierte, dass die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden.

Bessere Unterstützung der Vollzugsorgane
Der Bundesrat will nun die Empfehlungen der GPK übernehmen und umsetzen, wie er am Freitag mitteilte. Unter anderem will er die Vollzugsorgane stärker unterstützen und zwar in Form von Kontrollen und Begleitung vor Ort. Weiter soll eine Studie bei neu eingestellten Arbeitnehmenden aufzeigen, ob allenfalls Lohnunterbietungen mit der Personenfreizügigkeit in Zusammenhang stehen.

Auch soll die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen auf Bundesebene und den kantonalen Behörden weiter verstärkt werden.

Bundesrat von aktuellen Instrumenten überzeugt
Den Vorwurf der GPK, der Bundesrat kommuniziere und entscheide in bei diesem Thema aufgrund politischer Überlegungen statt zuverlässiger Daten, weist die Regierung zurück. «Der Bundesrat ist der Meinung, dass die für die Kommunikation zur Verfügung stehende Datenbasis grundsätzlich ausreichend ist», hielt er weiter fest.

Dennoch beauftrage er das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, «dafür zu sorgen, dass die Qualität der Daten im Hinblick auf eine transparentere und vollständigere Kommunikation verbessert wird». Er sei bereit, die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Empfehlungen vollständig umsetzen zu können.

Dies obwohl der Bundesrat der Ansicht ist, «dass die flankierenden Massnahmen von den Kontrollorganen wirksam umgesetzt werden und es erlauben, missbräuchliche Lohnunterbietungen zu verhindern». Mit der Umsetzung der genannten Punkte solle der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter optimiert werden. (awp/mc/pg)

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