Finma eröffnet Anhörung zur Bankeninsolvenz-Verdordnung
Finma-Direktor Patrick Raaflaub.
Bern – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat am Montag die Anhörung zur neuen Bankeninsolvenzverordnung eröffnet. Diese regelt die Sanierung der Banken im Pleitefall. Nötig wurde die Revision, weil die neue Einlagensicherung seit September in Kraft ist und die «Too big to fail»-Regeln 2012 Rechtskraft erlangen. Die Anhörung dauert bis am 2. März, wie die Finma am Montag mitteilte.
Die seit dem 1. September 2011 geltenden neuen Bestimmungen zum Einlegerschutz im Bankenrecht werden im Lauf des Jahres im Rahmen der «Too big to fail»-Gesetzgebung noch punktuell ergänzt. Die Insolvenzverordnung führt die im Gesetz generell gehalten Vorschriften näher aus. Inhaltlich regelt die Verordnung das Sanierungsverfahren und die Details des Sanierungsplans von Banken. Dabei ist neu nicht mehr nur die Sanierung einer Bank als Ganzes möglich. Die Finma kann auch die Übertragung einzelner für Finanzsystem und Volkswirtschaft wesentlicher Bankdienstleistungen auf Dritte veranlassen.
Neue Instrumente
Um die für eine Sanierung nötigen Mittel zu beschaffen, hat die Finma neue Instrumente in der Hand. Darunter fällt insbesondere die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital. Zudem kann die Finma in bestimmten Fällen das Recht auf Vertragsbeendigung gegenüber Partnern einer Bank aufschieben. Weitere Änderungen regeln das rasche, effiziente und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Verfahren. Gemäss Finma entsprechen die Regeln weitgehend den Vorgaben des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board). Die in die Anhörung geschickte Revision basiert auf der Bankenkonkursverordnung von 2005. (awp/mc/ps)