ComCom senkt Preise für «Letzte Meile»
Zürich – Im Streit zwischen der Sunrise und der Swisscom um die Preise für die Entbündelung der «letzten Meile» und die Durchleitungsgebühren auf dem Festnetz hat der Telekomregulator Comcom erneut ein Machtwort gesprochen. Er verordnet Swisscom wiederum eine Preissenkung. Swisscom prüft ihrerseits einen Weiterzug des Entscheides an das Bundesverwaltungsgericht.
Der monatliche Mietpreis für die Leitung von der Swisscom-Telefonzentrale bis zum Hausanschluss werde rückwirkend für das laufende Jahr auf 15,50 CHF gesenkt, teilte die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) am Donnerstag in einem Communiqué mit. 2010 hatten die Konkurrentinnen der Swisscom 16,70 CHF bezahlen müssen. An diesem Niveau hatte die Swisscom auch dieses Jahr ungefähr festhalten wollen. Sie hatte Sunrise und Co. lediglich eine Reduktion auf 16,60 CHF angeboten. Damit war der zweitgrösste Telekomanbieter der Schweiz nicht einverstanden und reichte Klage bei der ComCom ein. Diese hat nun den monatlichen Mietpreis auf 15,50 CHF reduziert und der Swisscom damit eine Niederlage beschert.
Zu hohe Kosten verlangt
Vor allem zwei Gründe seien für die Preissenkung ausschlaggebend gewesen, sagte ComCom-Sekretär Peter Bär auf Anfrage: Die Swisscom habe bei ihren Berechnungen zu hohe Kosten für die Tiefbaupreise und für die Kupferkabel eingesetzt. Auch die Preise für die Installation von eigenen Geräten der alternativen Anbieter in den Swisscom-Telefonzentralen habe die Comcom um 2% reduziert. Und bei den Durchleitungspreisen von Anrufen aufs Swisscom-Festnetz (sog. Interkonnektionspreise) verordnete die Comcom ebenfalls weitere Senkungen. Für die Swisscom sind die Auswirkungen gering: Sie gehe von Rückstellungen von einem tiefen einstelligen Millionenbetrag aus, sagte Sprecher Carsten Roetz.
Reihe von Senkungen
Bereits in den Vorjahren hatte der Regulator eingegriffen. 2008 verringerte die ComCom den Mietpreis für den entbündelten Hausanschluss stark auf 18,18 CHF, nachdem die Swisscom von den Mitbewerbern ursprünglich 31 CHF verlangt hatte. Weitere Schritte folgten 2009 und 2010. Allerdings liege auch der jetzt gesenkte Entbündelungspreis immer noch um 4 bis 5 CHF über dem europäischen Mittel, schreibt die Comcom. Dieses betrug im letzten Jahr 8,53 EUR (umgerechnet 10,58 CHF). Für das laufende Jahr sind noch keine Zahlen verfügbar.
Dieser Unterschied zum europäischen Durchschnitt könne zum einen auf das höhere Preisniveau in der Schweiz beispielsweise für Tiefbauarbeiten und die flächendeckende Erschliessung mit Festnetzanschlüssen zurückgeführt werden. Zum anderen trage die Berechnungsmethode (LRIC) zu höheren Mietpreisen für die Anschlussleitung bei, schreibt die ComCom.
Sunrise nicht ganz zufrieden
Sunrise zeigte sich nicht ganz glücklich mit der ComCom-Preissenkung: «Auch mit dem auf 15,50 CHF gesenkten Teilnehmeranschlusspreis bleibt die Wettbewerbssituation unbefriedigend», schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme. Eine Änderung der Berechnungsmethode sei dringend angezeigt, damit der Wettbewerb effizienter werde. Sunrise beklagt seit Jahren, dass das längst abgeschriebene Festnetz der Swisscom noch immer als vollständig neu bewertet werden könne, was zu ungerechtfertigt hohen Preisen führe.
Problematik erreicht Bundesrat
Die Problematik hat nun offenbar auch den Bundesrat erreicht. Vor kurzem schrieb er in einer Antwort auf eine Interpellation, dass die heutige Berechnungsmethode dem technologischen Wandel zu wenig Rechnung trage. Er will deshalb bis zum nächsten Herbst eine Revision der Fernmeldeverordnung mit anderen Berechnungsmethoden zur Anhörung vorlegen.
Swisscom prüft Klage
Einen ersten Schritt in diese Richtung kündigte die ComCom bereits an: Ab 2013 müsse die Swisscom ihre Preise auf Grundlage der Glasfasertechnologie berechnen statt wie bisher auf Grundlage der veralteten Kupfertechnologie. Von der Berechnungsmethode (LRIC) kann die ComCom allerdings nicht abrücken, da sie vorgeschrieben ist. Die Auswirkungen dieser Praxisänderung seien noch unklar, auch für die Preise, sagte Swisscom-Sprecher Roetz. Die Swisscom prüfe, ob sie gegen die Praxisänderung vor dem Bundesverwaltungsgericht klage. Dafür habe man eine Frist bis zum 23. Januar 2012. (awp/mc/upd/ps)