Gesetz zu Steuerabkommen im Grundsatz unbestritten
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble bei der Unterzeichnung des Steuerabkommen am 14.11. in Berlin.
Bern – Zwar unterstützen die Parteien die Strategie des Bundesrates, Steuerabkommen wie jene mit Deutschland und Grossbritannien im Schweizer Recht zu verankern. Doch die SP will fehlbare Banken härter bestrafen, und die SVP warnt erneut vor einer Verwässerung des Bankgeheimnisses.
Man begrüsse, dass mit dem Quellenbesteuerungsgesetz «Rechtssicherheit» geschaffen werde, schreibt die SVP in ihrer Vernehmlassungsantwort. Es gehe aber nicht an, dass die Schweiz die Kosten für ausländische Ersuche um eine Abgeltungssteuer trage. Diese seien «vollumfänglich dem ersuchenden Staat» aufzuerlegen. Für die Umsetzung der Abkommen rechnet der Bund mit Kosten von 6,5 Mio CHF pro Jahr.
Abgeltungssteuer
Die beiden bereits unterzeichneten Abkommen sehen für Kapitalerträge deutscher und britischer Kunden bei Schweizer Banken eine Abgeltungssteuer vor. Ausserdem wurde mit den Verträgen die Besteuerung bereits in der Schweiz angelegter Schwarzgelder aus den beiden Ländern geregelt. Zwar sind die abgeschlossenen Steuerabkommen gemäss Finanzdepartement (EFD) direkt anwendbar. Das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung sei für die Umsetzung aber nötig – auch mit Blick auf künftige Steuerabkommen.
Höhere Bussen für fehlbare Banken
Die Grünen stören sich an den «tiefen Bussen» für Geldinstitute, welche die Abgeltungssteuer nicht korrekt erhöben. Statt den im Gesetzestext vorgesehenen 250’000 Franken bei vorsätzlichem und 100’000 CHF bei fahrlässigem Handeln fordert die Partei einen Betrag von 500’000 CHF beziehungsweise 150’000 CHF. Gar eine Busse in Höhe von 200’000 CHF bei Fahrlässigkeit verlangt die SP. Als Kontrollinstanz sieht das Quellenbesteuerungsgesetz die Steuerverwaltung vor. Ihr haben die Banken vierteljährlich die erhobenen Steuern zu entrichten, welche dann an den jeweiligen Staat weitergeleitet werden.
Linke für Offenlegung der ausländischen Gesuche
Geht es nach den Sozialdemokraten und den Grünen, muss die Steuerverwaltung diese Erträge sowie die ausländischen Gesuche «im Sinne der Transparenz» öffentlich machen. Gemäss Gesetzestext ist eine Veröffentlichung optional. Mit der Geheimhaltung soll vermieden werden, dass im jeweiligen Staat Druck entsteht, die Anzahl Gesuche vollständig auszuschöpfen. Die FDP steht vollumfänglich hinter der Vorlage. Befürwortet wird das Quellenbesteuerungsgesetz auch von der CVP. Die Christlichdemokraten äussern aber die Befürchtung, mit der Vorlage könnte einer möglichen Kapitalgewinnsteuer in der Schweiz Vorschub geleistet werden.
Stimmt das Parlament der Vorlage zu, soll das flankierende Bundesgesetz zusammen mit den Abkommen per Anfang 2013 in Kraft treten. (awp/mc/ps)