Bundesrat legt Eckwerte für Kartellgesetz-Revision fest
Bern – Der Bundesrat will dem Parlament Anfang nächsten Jahres die Botschaft für ein schärferes Kartellgesetzes unterbreiten. Er hat dazu am Mittwoch die Eckwerte der ersten umfassenden Revision des Kartellgesetzes festgelegt. Ziel ist es, die Verfahren zu verbessern.
Dies will der Bundesrat vor allem dadurch erreichen, dass das bereits heute bestehende Verbot horizontaler Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikaler Preisbindungen und Gebietsabschottungen an die Form der Absprachen und nicht mehr an die wirtschaftlichen Auswirkungen geknüpft werden soll.
Abredearten grundsätzlich verboten
Heute muss die Wettbewerbskommission (WEKO) beweisen, dass eine solche Absprache erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat. Diesen Beweis soll die WEKO nicht mehr antreten müssen. Stattdessen sollen die Abredearten in Zukunft grundsätzlich verboten sein, wobei die betroffenen Firmen Rechtfertigungsgründe geltend machen können sollen, wenn es sich um Absprachen handelt, die volkswirtschaftlich effizient sind.
Umstrittene Beweislastumkehr
Diese Neuerung stiess laut Angaben des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) bei den meisten Kantonen, der Mehrzahl der Parteien, den Konsumentenorganisationen und bei der WEKO auf Zustimmung. Klar abgelehnt wird sie von zahlreichen Wirtschaftsverbänden und in Anwaltskreisen.
Besonders umstritten sind die Rechtfertigungsmöglichkeiten bei Gebietsabschottungen sowie der Vorschlag, dass die Firmen beweisen müssen, dass der Rechtfertigungsgrund statthaft ist.
Bundesrat will an Kompromiss arbeiten
Der Bundesrat will nun in der zweiten Frage an einem Kompromiss arbeiten. Er wird in der Botschaft im Detail aufzeigen, welche Beurteilungselemente die Firma dem Gericht vorlegen muss und wo die untersuchende Wettbewerbsbehörde besser in der Lage ist, den Beweis zu erbringen. Was genau als Rechtfertigungsgrund gelten soll, will die Regierung auf Verordnungsstufe oder in einer Bekanntmachung konkretisieren.
Konsumenten sollen klagen dürfen
Da den Wettbewerbsbehörden die Ressourcen fehlen werden, alle kartellrechtlichen Fälle zeitgerecht aufzugreifen, will der Bundesrat, dass künftig auch die Konsumenten eine zivilrechtliche Wettbewerbsklage einreichen dürfen.
Dieser Vorschlag wurde gemäss den Angaben des EVD in der Vernehmlassung verhalten aufgenommen. Der Bundesrat hält jedoch mit Blick auf den starken Franken daran fest. Angesichts der Bestrebungen für eine verbesserte Weitergabe der Wechselkursvorteile sei diese Klagemöglichkeit sinnvoll.
Zumindest vorläufig nicht in das Revisionspaket aufnehmen will der Bundesrat die Forderung des Parlaments, künftig Personen strafrechtlich zu verfolgen, die sich aktiv an Kartellabsprachen beteiligt haben.
Ringen mit dem Parlament
Diese Forderung stammt aus einer vom Parlament gutgeheissenen Motion von FDP-Ständerat Rolf Schweiger (ZG). Darin wird gleichzeitig gefordert, dass Unternehmen künftig milder bestraft werden können, wenn sie ein sogenanntes Compliance-Programm umsetzen, ein Programm zur Beachtung der Gesetze.
Der Bundesrat will vorerst nur die zweite Forderung umsetzen. Wie die strafrechtliche Verfolgung von natürlichen Personen bei Kartellvergehen rechtlich umgesetzt werden soll – und was gegen diesen Schritt spricht – will der Bundesrat später in einem Bericht darlegen.
Der Bundesrat begründet seinen Entscheid mit der weit verbreiteten Kritik, die in der Vernehmlassung gegen diesen Systemwechsel geäussert wurde. Bereits im Parlament hatte sich der Bundesrat dagegen gewehrt. Er sieht darin eine Aushöhlung des Kartellrechts. Die Hürde für Mitarbeitende, Verstösse zu melden, würde so sinken.
EU-Standard bei Fusionskontrolle übernehmen
Ändern will der Bundesrat hingegen die Regeln zur Fusionskontrolle. Diese hätten sich als wenig wirksam erwiesen. Die Schweiz soll sich nun dem EU-Standard anpassen. Dabei sollen Fusionen verboten werden können, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen, die nicht durch Effizienzgewinne kompensiert werden.
Weiter sieht der Bundesrat institutionelle Reformen vor. Nicht mehr die WEKO, sondern ein Gericht soll die Entscheide fällen. Die Wettbewerbsbehörde soll die Untersuchungen führen. Als Entscheidbehörde soll eine Kammer des Bundesverwaltungsgerichts eingesetzt werden. Der Bundesrat nimmt damit Abstand von seinem Vorschlag, ein vollkommen selbständiges Bundeswettbewerbsgericht zu schaffen.
Ob der Bundesrat mit seinem Reformpaket im Parlament durchdringen wird, ist offen. Bislang stand das Parlament einschneidenden Massnahmen gegenüber Wettbewerbsabsprachen kritisch bis ablehnend gegenüber.
2003 dem EU-Standard angenähert
Die letzten grösseren Änderungen datieren aus dem Jahr 2003. Damals näherte sich die Schweiz dem EU-Standard an. Seither darf die WEKO hohe Kartellbussen verhängen. Der Bundesrat wollte deswegen, die Vertreter der Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaften aus der WEKO ausschliessen, was diese aber ablehnten. Dieses Problem will der Bundesrat nun über die Auslagerung der Entscheide an ein Gericht lösen. (awp/mc/pg)