NR-Kommission empfiehlt Nein zu Bonussteuer

NR-Kommission empfiehlt Nein zu Bonussteuer

Thomas Minder, Initiant Abzockerinitiative.

Bern – Die Rechtskommission des Nationalrates empfiehlt ihrem Rat, beim Nein zur Bonussteuer zu bleiben: Der Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative soll nach ihrem Willen nicht mit speziellen Bestimmungen für sehr hohe Boni angereichert werden. Dies hat die Kommission mit 13 zu 13 Stimmen und Stichentscheid ihres Vizepräsidenten Yves Nidegger (SVP/GE) entschieden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Ständerat hatte sich für eine Bonussteuer ausgesprochen, der Nationalrat dagegen. Im Nationalrat ging es dabei um lediglich fünf Stimmen. Ob der Entscheid bei neuer Zusammensetzung des Rates nach den Wahlen anders ausfällt, wird sich zeigen. Mit der sogenannten Bonussteuer könnten Unternehmen Vergütungen über 3 Mio CHF nicht länger von den Steuern abziehen. In Verlustjahren wären solch hohe Boni zudem unzulässig.

Einigung in anderen Punkten
Die Gegner der Bonussteuer monieren, diese würde Unternehmen belasten. Die Befürworter machen geltend, dass der Gegenvorschlag nur mit einer Bonussteuer eine echte Alternative zur Volksinitiative darstelle. Was den Rest des indirekten Gegenvorschlags zur Abzocker-Initiative betrifft, nähern sich die Räte einer Einigung an: Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat in den meisten Punkten, dem Ständerat zu folgen. Eine Differenz gibt es unter anderem noch bei der Festlegung des Verhältnisses zwischen Grundvergütung und zusätzlicher Vergütung.

In der Sommersession hatten National- und Ständerat zum zweiten Mal beschlossen, die Frist für die Behandlung der Abzocker-Initiative zu verlängern. Damit haben sie bis nächsten Sommer Zeit, um einen Gegenvorschlag zur populären Initiative auszuarbeiten. (awp/mc/ps)

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