Exporteure durch SERV längerfristig effektiv unterstützt
Zürich – Der Bundesrat hat am Donnerstag beschlossen, die Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) zu ändern, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exporteure zu stärken. Die SERV führt am 1. November 2011 einige Neuerungen ein, welche die Liquidität der Exporteure weiter erhöhen. Zudem darf die SERV die ursprünglich bis Ende 2011 befristeten Produkte neu bis Ende 2015 anbieten. Beides trägt dazu bei, dass die SERV die Schweizer Exportindustrie noch wirkungsvoller unterstützen kann.
Um die negativen Auswirkungen der Frankenstärke für die Exportindustrie zu mildern, hat der Bundesrat diverse Massnahmen ergriffen. Diese betreffen unter anderem auch das Versicherungsangebot der SERV. Konkret werden drei Neuerungen eingeführt: Der maximale Deckungssatz bei Fabrikationskreditversicherungen wird von zurzeit 80 auf 95 Prozent erhöht; die Bondgarantie kann neu mit einem Deckungssatz von bis zu 100 Prozent (bisher 95 Prozent) gewährt werden; und schliesslich ist es Banken und Finanzinstituten künftig erlaubt, bei Kreditversicherungen den Selbstbehalt anderweitig abzusichern.
Produkte im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen neu bis 2015
Zusätzlich zu diesen Neuerungen wird die SERV jene drei Produkte, die im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen II des Bundes ursprünglich bis Ende 2011 befristet waren, nun bis Ende 2015 anbieten können. Diese Verlängerung wurde von der Bundesversammlung gutgeheissen. Bei den Produkten handelt es sich um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie. Bei Lieferantenkreditversicherungen gilt der ursprünglich bis Ende 2011 befristete maximale Deckungssatz von 95 Prozent neu ebenfalls bis 31.12.2015.
Wirkungsvolle Unterstützung durch die SERV gewährleistet
All diese Änderungen tragen dazu bei, die Kreditlimite eines Exporteurs zu entlasten und seine Liquidität zu erhöhen. Dies wiederum ermöglicht ihm, zusätzliche Exportgeschäfte auszuführen. Herbert Wight, Direktor der SERV, zeigt sich über den Beschluss des Bundesrates erfreut: «Mit diesen Neuerungen und der Verlängerung unserer Produkte im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen II bis Ende 2015 verfügt die SERV über wirkungsvolle Instrumente. Damit können wir die Schweizer Exportindustrie in einer schwierigen Lage effizient unterstützen.» (SERV/mc/ps)
Über die SERV
Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) bietet Versicherungen für Schweizer Exporteure aus allen Branchen sowie für Finanzinstitute an. Sie versichert neben Exporten von Konsum- und Investitionsgütern auch verschiedene Dienstleistungen, zum Beispiel Bau- und Ingenieurarbeiten oder Lizenz- und Know-how-Verträge. Als öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes ist die SERV ausschliesslich in jenen Bereichen des Kreditversicherungsmarktes tätig, in denen sich private Versicherer nicht oder nur in beschränktem Ausmass engagieren. Für den Abschluss einer SERV-Versicherung ist keine Mindestgrösse gefordert, weder in Bezug auf das Unternehmen noch das Auftragsvolumen. In jedem Fall legt die SERV grossen Wert auf eine individuelle und umfassende Beratung sowie auf flexible und kundenfreundliche Versicherungslösungen.