TBTF: Grossbanken-Regulierung unter Dach

TBTF: Grossbanken-Regulierung unter Dach

Bankenzentrum am Zürcher Paradeplatz.

Bern – Die Schweiz zieht bei Grossbanken, die im Konkursfall die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen, die Schraube definitiv an. Die eidgenössischen Räte haben am Donnerstag bei der Revision des Bankengesetzes die letzten Differenzen ausgeräumt. Die Vorlage ist damit unter Dach. Bis zuletzt umstritten gewesen war, ob das Parlament die Ausführungsverordnung zum revidierten Bankengesetz absegnen soll und wie stark Anleihen steuerlich begünstigt werden sollen.

Deshalb musste die Einigungskonferenz eine Lösung zwischen den Räten suchen. Die Räte hiessen nun stillschweigend den Vorschlag der Einigungskonferenz gut: Der Bundesrat muss die Verordnung dem Parlament vorlegen, in der die genauen Regeln zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen an Grossbanken festgelegt sind. Damit setzte sich in dieser Frage der Nationalrat durch.

Keine stärkere steuerliche Entlastung für CoCo-Bonds
Hingegen beugte sich die grosse der kleinen Kammer in der zweiten strittigen Frage: So sollen Pflichtwandelanleihen steuerlich nicht stärker entlastet werden, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Damit werden diese sogenannten CoCo-Bonds nur von der Emissionsabgabe befreit. Auf den Zinsen muss weiterhin die Verrechnungssteuer bezahlt werden. Mit dem Verzicht auf die Emissionsgabe wollen Bundesrat und Parlament die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die betroffenen Grossbanken den neuen Eigenmittelvorschriften gerecht werden können.

Bis zu 19% Eigenkapital für risikogewichtete Aktiven
Neu sollen systemrelevante Grossbanken ihre risikogewichteten Aktiven künftig mit gesamthaft bis zu 19 Prozent Eigenkapital unterlegen. Bundesrat und Parlament folgten damit der Empfehlung der Expertenkommission, die der Bundesrat eingesetzt hatte, nachdem der Bund und die Nationalbank im Herbst 2008 der UBS hatten unter die Arme greifen müssen. Zehn Prozent davon sollen die Grossbanken in «hartem» Eigenkapital halten, das heisst etwa in einbezahltem Eigenkapital oder in Gewinnvorträgen. Die restlichen 9 Prozent dürfen sie über Wandelkapital aufbauen. Solche Pflichtwandelanleihen oder CoCo-Bonds gelten als Fremdkapital. Im Krisenfall müssten diese in Eigenkapital umgewandelt werden.

«Swiss Finish» deutlich über Basel III
Mit diesen Sätzen stellt die Schweiz an ihre systemrelevanten Grossbanken höhere Eigenmittelanforderungen als andere Finanzplätze. Gemäss dem internationalen Regulierungsstandard Basel III liegt die Gesamteigenkapitalquote bei 10,5 Prozent, das Erfordernis nach «hartem» Eigenkapital nur bei 7 Prozent. Wegen den schärferen Anforderungen sahen Vertreter der SVP und der FDP die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Banken in Gefahr. Ihre Versuche scheiterten jedoch, Möglichkeiten zur Aufweichung dieser Sätze in die Vorlage einzubauen.

Parlament folgt grossmehrheitlich dem Bundesrat
Die Konkurrenzsituation der Finanzplätze soll der Bundesrat aber nicht aus den Augen verlieren. Das Parlament beauftragte die Regierung, spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und danach jeweils innert 2 Jahren Berichte vorzulegen, wie sich das internationale Umfeld entwickelt. Insgesamt folgte das Parlament grossmehrheitlich den Vorschlägen des Bundesrats. Als systemrelevant gelten Banken, wenn deren Ausfall die gesamte Volkswirtschaft erheblich schädigen würde. Die Nationalbank bestimmt, auf welche Banken dies zutrifft. Zurzeit entsprechen die UBS und die CS den Kriterien.

Organisatorische Vorkehrungen
Neben den höheren Eigenmitteldecken müssen diese Banken auch organisatorische Vorkehrungen treffen, um im Insolvenzfall systemrelevante Funktionen – etwa das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft oder den Zahlungsverkehr – weiterführen zu können. Muss eine systemrelevante Bank trotz Einhaltung all dieser Vorschriften vom Bund direkt oder indirekt finanziell unterstützt werden, darf der Bundesrat künftig in die Lohnpolitik der betroffenen Bank eingreifen. Insbesondere kann er Boni kürzen oder verbieten. (awp/mc/upd/ps)

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