AKW sind gegen Extrem-Hochwasser gerüstet
Nachrüstungsmassnahmen im AKW Mühleberg sind noch im Gang.
Brugg – Die fünf Schweizer AKW können einem extremen Hochwasser, wie es höchstens alle 10’000 Jahre vorkommt, standhalten. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat nach eingehender Prüfung die Hochwasser-Nachweise der AKW-Betreiber akzeptiert.
Das AKW Mühleberg darf allerdings erst wieder ans Netz gehen, wenn die laufenden Nachrüstungsmassnahmen für die Kühlwasserfassung in der Aare abgeschlossen sind, wie die Aufsichtsbehörde ENSI am Mittwoch in Brugg AG vor den Medien mitteilte. Die Atomkraftwerke Beznau I und II, Leibstadt und Gösgen haben den Nachweis jeweils erbracht.
AKW Mühleberg seit 29. Juni vom Netz
Die Aufsichtsbehörde hatte von den Betreibern der fünf Schweizer AKW bis am 30. Juni den Nachweis verlangt, dass die Kühlwasserversorgung auch bei einem Extrem-Hochwasser gewährleistet ist. Um die Vorgaben erfüllen zu können, nahm der Energiekonzern BKW sein AKW Mühleberg bereits am 29. Juni vom Netz, fünf Wochen früher als geplant.
Weitere Ansaugstutzen für das Kühlsystem
Beim AKW Mühleberg werden derzeit drei weitere Ansaugstutzen für das Kühlsystem gebaut. Damit soll verhindert werden, dass das sogenannte Einlaufbauwerk – die Wasserentnahme aus der Aare – bei einem Hochwasser verstopfen kann.
Weitere Forderungen
Damit erfülle das AKW Mühleberg wieder die Minimalanforderungen, sagte ENSI-Direktor Hans Wanner. Aber er betonte, dass das ENSI für den Langzeitbetrieb mehr fordere. Das ENSI prüfe nun den von der Betreiberin BKW vorgeschlagenen Kompaktkühler, der im Notfall den Reaktor mit Luft kühlen soll.
Das ENSI prüft zudem einen Bericht der BKW zu den Rissen im Kernmantel des Reaktors. Die BKW will die Resultate einer Überprüfung bekanntgeben, wenn das AKW wieder angefahren wird. Die BKW rechnet damit, dass das umstrittene AKW spätestens Ende September wieder ans Netz geht.
Druck auf AKW-Betreiber bleibt hoch
Der Druck auf die AKW-Betreiber bleibt auch nach dem Hochwassernachweis hoch. Bis Mitte September müssen sie Fragen des EU-Stresstests beantworten. Bis Ende März 2012 müssen sie Nachweise erbringen, dass sie einem Extrem-Erdbeben standhalten können. Ebenfalls bis Ende März 2012 müssen die AKW-Betreiber zudem zeigen, dass sie gegen ein Extrem-Erdbeben in Kombination mit einem durch das Beben verursachten Bruch eines Staudammes gerüstet sind. (awp/mc/pg)