EU-Gericht kappt Kartellstrafen für Eni und ThyssenKrupp

EU-Gericht kappt Kartellstrafen für Eni und ThyssenKrupp

Eni-CEO Paolo Scaroni.

Luxemburg – Der italienische Öl- und Energiekonzern Eni muss eine deutlich geringere Kartellstrafe bezahlen als von der EU-Kommission verhängt. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied am Mittwoch, die Strafe von 272,25 Millionen auf 181,5 Millionen Euro zu senken. Bei dem Verfahren ging es um Preisabsprachen für synthetischen Kautschuk.

Die Beteiligung der Unternehmen Unipetrol und Trade-Stomil an dem Kartell sah das Gericht nicht als erwiesen an und hob die Entscheidung der Kartellwächter auf. Die Geldbussen für die Kartell-Beteiligten Dow Chemical und Shell hielten sie hingegen aufrecht.

Auch Kartellstrafe für ThyssenKrupp reduziert
Auch der ThyssenKrupp-Konzern muss nach einem Gerichtsurteil deutlich weniger Strafe wegen Beteiligung an einem Kartell für Fahrstühle und Rolltreppen zahlen. Das EU-Gericht reduzierte die im Jahr 2007 verhängte EU-Geldbusse von 480 auf rund 320 Millionen Euro. Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission bei der Berechnung der Strafhöhe einen Fehler gemacht, weil sie ThyssenKrupp als Wiederholungstäter besonders hart bestrafte. 2007 hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter eine Rekordstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen vier Marktführer verhängt, weil sie illegal Preise abgesprochen hatten. Die Klagen der anderen Firmen – Otis, Kone und Schindler – lehnte das Gericht dagegen ab und hielt deren Geldbussen aufrecht. (awp/mc/upd/ps)

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