Gericht muss im Nespresso-Streit neu entscheiden
Nestlé-CEO Paul Bulcke.
Lausanne – Der Kaffeekapsel-Streit zwischen Nespresso und Denner ist um eine Episode reicher. Das St. Galler Handelsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts erneut prüfen, ob Denner für seine Kopie der Nespresso-Kapsel mit einem vorsorglichen Verkaufsverbot zu belegen ist.
Die Richter in Lausanne haben am Dienstag eine Beschwerde von Nestlé und Nespresso teilweise gutgeheissen. Mit dem Entscheid gilt nun zunächst wieder die superprovisorische Anordnung des St. Galler Handelsgerichts. Denner wird seine Nespresso-kompatible Kapsel damit vorerst wieder aus den Regalen nehmen müssen. Nespresso und Nestlé hatten das St. Galler Handelsgericht im vergangenen Januar darum ersucht, Denner den Verkauf seiner Nespresso-kompatiblen Kapseln vorsorglich zu verbieten. Das Handelsgericht lehnte dies im März ab, nachdem es Denner zunächst superprovisisch noch mit einem Verkaufsverbot belegt hatte.
Nestlé erhält vor BG teilweise Recht
Das Handelsgericht erlaubte Denner zudem, in der Werbung und auf den Verpackungen seiner Kapseln in kleiner Schrift den Vermerk anzubringen: «Kompatibel zu Nespresso-Maschinen». Verboten wurde Denner, seine Kaffee-Kapseln mit dem Slogan «Denner – was suscht?» zu bewerben. Gegen den negativen Massnahmenentscheid des St. Galler Handelsgerichts gelangten Nespresso und Nestlé ans Bundesgericht (BG). Die I. Zivilrechtliche Abteilung hat Nespresso nun teilweise Recht gegeben und das St. Galler Handelsgericht verpflichtet, einen neuen provisorischen Entscheid zu fällen. Nestlé war vorerst nicht für eine Stellungnahme verfügbar. (awp/mc/ps)