BWO: Referenzzinssatz für Mieten bleibt gleich

BWO: Referenzzinssatz für Mieten bleibt gleich

Grenchen – Obwohl die Hypothekarzinssätze in der Schweiz weiter sinken, bleibt der Referenzzinssatz für Mieten unverändert. Der Bund lässt den Satz, von dem sich Mieterhöhungen oder -senkungen ableiten, auf 2,75%. Auf dieser Höhe liegt der Satz seit einem halben Jahr.

Berechnet wird der Referenzzinssatz aus den Hypothekarforderungen in der Schweiz, die vierteljährlich erhoben werden und aus denen ein Durchschnittswert berechnet wird. Per 31. März lag dieser Durchschnittssatz bei 2,54%, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte. Drei Monate zuvor hatte der Durchschnitt noch 2,59% betragen. Die erwartete Trendwende hin zu steigenden Zinsen hat demnach noch nicht vollumfänglich eingesetzt. Cipriano Alvarez vom BWO zeigte sich denn auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA auch eher überrascht, dass der Referenzzinssatz nochmals in diesem Masse sank.

Noch tieferer Durchschnittssatz vorerst unwahrscheinlich
Für ein weiteres Absinken des Referenzzinssatz, der in Viertelprozent-Schritten verändert wird, müsste die durchschnittliche Hypothekarforderung in der Schweiz auf 2,43% sinken. Alvarez hält einen nochmals leicht tieferen Durchschnittssatz im nächsten Quartal zwar für wahrscheinlich, doch ein Abflachen des Trends zu tieferen Zinsen sei eindeutig spürbar. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass der Referenzzinssatz bei der nächsten Erhebung auf 2,5% sinkt. Bei diesem Satz könnten Mieter wieder eine Senkung verlangen. Da der Referenzzinssatz seit der letzten Veröffentlichung im März aber nicht verändert wurde, ergibt sich nun kein Anspruch auf eine Senkung – aber die Miete kann auch nicht erhöht werden.

Mietsenkungen auch nachträglich geltend machen
Das BWO macht indes darauf aufmerksam, dass auch nachträglich noch Mietsenkungen geltend gemacht werden können, wenn es nach der Anpassung des Referenzzinssatzes auf 2,75% vom 1. Dezember keine Änderung der Miete gab. Nach Angaben des Deutschschweizer Mieterinnen- und Mieterverbandes hat rund ein Drittel der Miethaushalte in der Schweiz seit dem 1. Dezember eine Mietsenkung erhalten. Der Verband empfiehlt daher den übrigen zu überprüfen, ob sie Anspruch auf eine Mietsenkung hätten. Der Hauseigentümerverband verweist jeweils darauf, dass jeder Fall einzeln zu prüfen sei.

Mieterverband: Mieten steigen stetig
Trotz «rekordtiefem» Referenzzinssatz seien die Mieten in den letzten Jahren stetig gestiegen, kritisiert der Mieterverband. Verantwortlich dafür sei das knappe Wohnungsangebot vor allem in den Ballungszentren. Vermieter nutzten vor allem Mieterwechsel aus, um Mieten anzuheben. Nach Angaben des Mieterverbandes stiegen solche Mieten in den vergangenen zwei Jahren um 6%. Aber auch die bereits bestehenden Mieten sind im gleichen Zeitraum nach Berechnung des Verbandes um 5% gestiegen. Der Referenzzinssatz wird in der Schweiz seit September 2008 publiziert. Seit diesem Zeitpunkt, als gleichzeitig die Finanzkrise ausbrach, sank der Satz von 3,5 auf 2,75%. Voraussichtlich am 1. September 2011 wird der nächste Referenzzinssatz veröffentlicht. (awp/mc/ss/upd/ps)

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