NR heisst Gegenvorschlag zu Bauspar-Initiativen gut

NR heisst Gegenvorschlag zu Bauspar-Initiativen gut

SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.

Bern – Der Erwerb von Wohneigentum soll mit steuerlichen Begünstigungen gefördert werden. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat den indirekten Gegenvorschlag zu zwei Bauspar-Initiativen gutgeheissen. Die Grosse Kammer folgte in allen Punkten dem Ständerat und stimmte dem Gegenvorschlag mit 101 zu 65 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Session. Ein Scheitern ist indes nicht ausgeschlossen: Der Ständerat hatte sich in der Frühjahrssession nur ganz knapp – mit Stichentscheid des Präsidenten – für das steuerlich begünstigte Bausparen ausgesprochen. Bleibt der Ständerat bei seinem Ja, kommen die Initiativen voraussichtlich nicht vors Volk. Beide Komitees haben den Rückzug ihrer Volksbegehren angekündigt, sollte das Parlament dem Gegenvorschlag zustimmen. Das Volk hätte damit nur das letzte Wort, wenn die Gegner des Bausparens das Referendum ergreifen würden.

Steuerausfälle von jährlich über 100 Mio CHF
Der Gegenvorschlag ist als Antwort auf Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) gedacht. Er sieht wie die Initiativen Steuerabzüge fürs Bausparen vor. Wer für ein Eigenheim sparen will, soll jährlich bis 10’000 CHF (für Ehepaare 20’000 CHF) vom steuerbaren Einkommen abziehen können, und zwar während maximal zehn Jahren. Kauft jemand nicht spätestens fünf Jahre danach mit dem Geld ein Eigenheim, muss er oder sie Steuern nachzahlen. Solche Abzüge kennt bisher einzig der Kanton Baselland. Fast alle Kantone lehnen die Revision ab, und auch der Bundesrat stellt sich dagegen. Die Gesetzesänderung wäre für Bund und Kantone mit Steuerausfällen von jährlich über 100 Mio CHF verbunden.

«Mogelpackung»
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte im Nationalrat vergeblich davor, das Steuersystem noch weiter zu verkomplizieren. Kein Gehör fand auch das Argument des Bundesrates und der Ratslinken, vom Bausparen würden vor allem Personen mit höherem Einkommen profitieren. Vertreterinnen und Vertreter der SP und der Grünen bezeichneten die Vorlage als Mogelpackung. «Gefördert wird nicht das Bausparen, sondern das Steuersparen», sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Die Befürworter aus den Reihen der Bürgerlichen hielten dagegen, angesichts der tiefen Wohneigentumsquote in der Schweiz müsse der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden.

Bürgerliche obsiegen
Die bürgerliche Allianz obsiegte auf der ganzen Linie: Änderungsanträge der Linken lehnte er ab. So wollte er nichts davon wissen, nur für steuerbare Einkommen bis 60’000 CHF die Möglichkeit zum steuerlichen Abzug einzuführen. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) hatte argumentiert, so könnte gewährleistet werden, dass Haushalte mit mittleren Einkommen profitieren würden. Der Nationalrat lehnte es auch ab, den Erwerb von Anteilsscheinen von Wohnbaugenossenschaften dem Erwerb von Wohneigentum gleichzustellen. (awp/mc/ps)

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