EFD leitet Einziehung der Duvalier-Gelder ein
EFD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat mit einer Klage ans Bundesverwaltungsgericht den ersten Schritt zur Rückerstattung der Duvalier-Gelder an Haiti in die Wege geleitet. Es geht um rund 5,8 Millionen Franken, die vor 25 Jahren gesperrt wurden.
Die Vermögenswerte des Ex-Diktators Jean-Claude Duvalier wurden 1986 gesperrt. Rechtliche Basis für die Blockade bildet seit dem 1. Februar 2011 das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG). Das EFD hat nun die Einziehung der Gelder eingeleitet, wie es am Montag mitteilte.
Klage auf Einziehung eingereicht
Dazu wurde Ende April beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) im Auftrag des Bundesrats eine Klage auf Einziehung eingereicht. Im Falle ihrer Gutheissung werde die Eidgenossenschaft die Duvalier-Vermögenswerte nach den Vorschriften des RuVG an Haiti zurückerstatten. Der Fall Duvalier begann für die Schweiz 1986. Damals reichten die haitianischen Behörden ein Rechtshilfeersuchen ein, mit welchem sie verlangten, die Vermögenswerte des ehemaligen Staatspräsidenten Jean-Claude Duvalier einzufrieren. (awp/mc/ps)