Too big to fail: Bundesrat bleibt hart
Muss sich mit schärferen Eigenmittelvorschriften abfinden: UBS-CEO Oswald Grübel.
Bern – Die Grossbanken UBS und CS sollen höhere Eigenkapitalpolster aufbauen müssen als ihre ausländischen Konkurrenten. Der Bundesrat hält trotz Kritik aus Bankenkreisen an seinen Vorschlägen zur Eindämmung der Grossbanken-Risiken fest, wie der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu entnehmen ist.
Wie dick genau die Polster sein müssen, hat der Bundesrat in dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzesentwurf noch nicht ausdrücklich festgelegt. Die genauen Vorgaben will er auf Verordnungsebene nachliefern. Er wird sich dabei jedoch an den Vorschlägen einer Expertenkommission orientieren, die letzten Oktober einen Bericht darüber vorlegte, wie die Schweiz die Gefahren eindämmen kann, die bei einem Konkurs der UBS oder der CS der Schweizer Volkswirtschaft drohen. Konkret hatten die Experten vorgeschlagen, dass systemrelevante Banken künftig ihre Aktiven mit 19% Eigenmitteln absichern müssen. Der internationale Regulierungsstandard Basel III, auf dessen Eckwerte sich die internationale Gemeinschaft im September 2010 geeinigt hat, sieht dagegen 10,5% vor.
10% der Eigenmittel in «hartem» Eigenkapital
In der Schweiz dagegen sollen die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS künftig allein 10% der Eigenmittel in «hartem» Eigenkapital halten, etwa in Form von einbezahltem Eigenkpaital oder Gewinnvorträgen. Dazu sollen sie weitere 9% der Eigenmittel als Wandelkapital bilden. Im Krisenfall würden diese Pflichtwandelanleihen (Contigent Convertible Bonds oder CoCos) in Eigenkapital umgewandelt. In CHF ausgedrückt beträgt die Gesamtanforderung bei der Status-quo-Grösse der beiden Grossbanken je Institut 76 Mrd CHF. Davon minimal 40 Mrd CHF hartes Kernkapital und maximal 36 Mrd CHF CoCo-Bonds.
Alle Finanzinstitute können neu CoCos begeben
Bis auf einige Klarstellungen und kleineren Anpassungen hat der Bunderat damit die generelle Stossrichtung des Entwurfs zur Gesetzesvorlage beibehalten. Neu ist, dass künftig alle Finanzinstitute, unabhängig von der Rechtsform, CoCos begeben können. In den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde auch die Regulierung der Vergütungen von systemrelevanten Banken, die trotz aller Anstrengungen zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor mit Bundesmitteln gerettet werden müssen. In solchen Fällen ist der Bundesrat verpflichtet, Anpassungen des Vergütungssystems der betreffenden Bank anzuordnen. Die Sanierungsbestimmungen wurden so angepasst, dass eine rasche und nachhaltige Übertragung der systemrelevanten Funktionen auf einen selbständigen Rechtsträger möglich wäre.
Harsche Kritik seitens Banken und bürgerlichen Parteien
Bankenvertreter, insbesondere UBS-CEO Oswald Grübel, haben die Pläne des Bundesrats, die Eigenkapitalvorschriften deutlich über das Niveau von Basel III anzuheben, zuletzt scharf kritisiert. Die Schweiz dürfe nicht vorpreschen, sagten sie und fanden Unterstützung durch die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP. Der Bundesrat will jedoch an diesen Vorschlägen grundsätzlich nichts ändern. Den Bedenken will er dennoch Rechnung tragen, wie er am Mittwoch in einem Communiqué schreibt. So will er jährlich darüber berichten, wie sich das internationale Umfeld bezüglich Eigenmittel entwickelt. Ansonsten basiert der Entwurf für ein revidiertes Bankengesetz weitgehend auf den Vorschlägen der Expertenkommission vom letzten Oktober. (awp/mc/ps/upd/ss)