Deutschland will schärfere Regeln gegen Steuerbetrug
Berlin – Steuerbetrüger kommen bei einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach ohne Strafe davon. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition Gesetzespläne, mit denen die Hürden für die «strafbefreiende Selbstanzeige» erhöht werden. Danach müssen reuige Steuerbetrüger nicht nur reinen Tisch machen, um einer Strafe zu entgehen. In schweren Fällen werden sie extra zur Kasse gebeten.
Damit will Schwarz-Gelb den Missbrauch dieses zuletzt massenhaft genutzten Instruments verhindern. Die Verabschiedung des «Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes» hatte sich verzögert, weil Union und FDP lange über einen Extrazuschlag gestritten haben. Opposition und Steuergewerkschaft kritisieren die Pläne als Bluff und Minimallösung, die weiter Steuertricks ermögliche. Kritiker sind für eine Abschaffung der «strafbefreienden Selbstanzeige». Künftig bleiben reuige Steuerhinterzieher nur straffrei, wenn sie sich mit einer Selbstanzeige melden, bevor sie von einer Steuerprüfung erfahren. Keine Straffreiheit gibt es mehr, wenn bei einer der offenbarten Taten ohnehin die Entdeckung droht.
Umfassende Offenlegung
Auch müssen Betrüger Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sie sich scheibchenweise – je nach Entdeckungsrisiko – erklären, ist nicht mehr möglich sein. Für eine wirksame Selbstanzeige ist nötig, alle unverjährten Straftaten einer Steuerart – etwa Einkommensteuer – vollständig zu offenbaren. In schweren Fällen – ab Schwarzgeld-Beträgen von 50.000 Euro – ist für eine strafbefreiende Selbstanzeige ein Zuschlag von fünf Prozent auf den hinterzogenen Betrag Voraussetzung. Diese Extrazahlung muss neben den zu entrichtenden Steuern und Zinsen gezahlt werden. (awp/mc/ss)