Kredite: Bundesrätliches Notrecht eingeschränkt
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Der Bundesrat darf künftig bestimmte Kredite nur noch sprechen, wenn die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zugestimmt hat. Am Freitag hat er eine entsprechende Änderungen der Finanzhaushalt-Verordnung auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.
Die geänderte Verordnung gehört zu einem Gesetz, das die Räte im Dezember unter Dach brachten. Die Gesetzesänderungen ausgearbeitet hatte das Parlament unter dem Eindruck der UBS-Affäre, des Swissair-Groundings und des Falles Tinner.
Technische Umsetzung
In diesen Fällen berief sich der Bundesrat jeweils auf Notrecht. Wenn er dies in Zukunft tut, muss er klare Regeln einhalten. Heute konsultiert der Bundesrat bei Ausgaben ohne Parlamentsbeschluss in der Regel vorgängig die Finanzdelegation des Parlaments, künftig muss er das tun, auch bei grosser Dringlichkeit. Die Verordnung setzt diese kreditrechtliche Neuerung technisch um, wie das Finanzdepartement mitteilte. Das Gesetz tritt ebenfalls am 1. Mai in Kraft. (awp/mc/ps)