Energieverbrauch: Vorschriften statt Freiwilligkeit
UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard.
Bern – Der Bundesrat will ohne Umweg über freiwillige Massnahmen vorschreiben können, wie viel Energie Geräte und Fahrzeuge verbrauchen dürfen. Er hat am Freitag eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Heute muss der Bundesrat zuerst versuchen, Energiesparziele über freiwillige Massnahmen wie Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft zu erreichen. Vorschriften kann er erst erlassen, wenn die freiwilligen Massnahmen nicht greifen. Auch in Zukunft kann der Bundesrat auf Freiwilligkeit setzen. Er muss dies aber nicht tun. Der Abschluss von freiwilligen Vereinbarungen stelle in Zukunft den Ausnahmefall dar, heisst es in der Botschaft zur Gesetzesänderung. Dies komme einem «energiepolitischen Systemwechsel» gleich. Verlangt hatte diesen Systemwechsel das Parlament: Es überwies eine entsprechende Motion. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich begrüsst. Die freiwilligen Vereinbarungen hätten nicht immer zum Ziel geführt, befanden viele.
Wirtschaftsverbände und Bürgerliche gegen Wechsel
Gegen einen Wechsel stellten sich indes die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien. Der Bundesrat hält aber dennoch daran fest. Mit der neuen Regelung könne der Energieverbrauch schneller gesenkt werden, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in seiner Mitteilung. Neue EU-Vorschriften könnten zudem einfacher übernommen werden. Stimmt das Parlament zu, erlässt der Bundesrat künftig Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Er legt fest, welche Anforderungen diese erfüllen müssen, damit sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Bei Elektrogeräten regelt er auch den Standby-Verbrauch. Gemäss dem neuen Gesetzesartikel muss sich der Bundesrat bei der Festlegung der Normen jeweils an den besten verfügbaren Technologien orientieren und internationale Normen berücksichtigen. (awp/mc/ps)
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)