BR will Voraussetzungen für Steuer-Amtshilfe lockern
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Zwei Jahre nach der Lockerung des Bankgeheimnis sieht sich der Bundesrat erneut zum Handeln gezwungen. Er will die Voraussetzungen zur Gewährung der Amtshilfe lockern, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Dienstag bekanntgab. Die bürgerlichen Parteien kündigten Widerstand an.
Im März 2009 hatte der Bundesrat auf Druck aus dem Ausland beschlossen, das Bankgeheimnis aufzuweichen und die Amtshilfe in Steuersachen auf Fälle von Steuerhinterziehung auszudehnen. Der Bundesrat versprach damals der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), deren Regeln für Steuer-Amtshilfe anzuwenden. Bei der Übernahme des Standards gingen Bundesrat und Verwaltung davon aus, dass die Schweiz nur Amtshilfe gewähren muss, wenn der nachfragende Staat Namen und Adresse der verdächtigten Person sowie den Namen der Bank nennt, auf welcher diese Person das Geld deponiert hat.
Ungenügende Interpretation
Diese Interpretation erweist sich nun als ungenügend. Die mit der Überprüfung der Schweizer Versprechen betrauten Experten des Global Forum über «Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen» haben die Schweiz darauf hingewiesen, dass diese Deutung der OECD-Regeln zu restriktiv ist, wie Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagte. Nach Ansicht der ausländischen Experten muss die Schweiz auch andere Mittel zur Identifikation mutmasslicher Steuersünder zulassen. So sollen in gewissen Situationen etwa auch IBAN-Nummern reichen, damit die Schweiz Amtshilfe gewährt. Der Bundesrat schlägt vor, diese Forderung zu erfüllen und künftig zur Identifikation von Kontoinhabern und Banken auch andere Mittel als Name und Adresse zuzulassen. Diese Anpassung der Amtshilfepraxis sei für den Bundesrat unumgänglich, sagte die Finanzministerin. Andernfalls laufe die Schweiz Gefahr, erneut auf einer schwarzen Liste zu landen.
«Fishing Expeditions» ausgeschlossen
Nach wie vor ausgeschlossen bleiben sollen «Fishing-Expeditions», bei denen Staaten ins Blaue hinaus Anträge auf Steuer-Amtshilfe stellen. Die blosse Bankkontonummer soll deshalb in der Regel auch in Zukunft nicht reichen, um in der Schweiz Amtshilfe zu erhalten. Gemäss Widmer-Schlumpf braucht es weiterhin eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers und der Bank. Für die tatsächliche Lockerung der Regeln muss das Parlament grünes Licht geben. Der Bundesrat will den Räten drei referendumsfähige Bundesbeschlüsse vorlegen, in denen die Neuinterpretation verankert wird.
Bürgerliche Front
Diese Beschlüsse werden es im Parlament schwierig haben: Mit Ausnahme der BDP kritisierten alle bürgerlichen Parteien die Finanzministerin scharf für die «gefährliche Überreaktion», wie es etwa die FDP formulierte. Ins gleiche Horn bläst die CVP: «Es geht nicht an, dass die Schweiz künftig listenweise Kontonummern erhält und den OECD-Staaten aufgrund dieser Angaben Amtshilfe leisten muss», sagte CVP-Finanzfachmann und Nationalrat Pirmin Bischof (SO) der SDA. Die SVP stellte sich ebenfalls «dezidiert gegen eine erneute Anpassung und Uminterpretation der Doppelbesteuerungsabkommen», wie sie mitteilte.
Linke und BDP unterstützen Bundesrat
BDP, SP und die Grünen stellten sich hingegen hinter die vorgeschlagenen Massnahmen. Die SP kritisierte aber, dass die Landesregierung nicht von Anfang an für eine international akzeptierte Amtshilfepraxis sorgte. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) rieb sich über das Vorgehen des Bundesrates die Augen: Für viele sei unbegreiflich, dass der Bundesrat nicht vor dem Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen abgeklärt habe, was die OECD genau verlange, sagte WAK-Präsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE).