Mehr Fördergelder für Strom aus erneuerbaren Energien
Bern – Das Bundesamt für Energie hat die Anhörung zur Revision der Energieverordnung eröffnet. Mit der Revision werden Parlamentsentscheide umgesetzt, die ab 2013 mehr Fördergelder für Strom aus erneuerbaren Energien bringen.
Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieser liegt derzeit bei 0,45 Rappen.
Zusätzlicher Rappen ab 2012 für Gewässerschutzmassnahmen
Ab 2013 kann der Bundesrat den Zuschlag auf maximal 0,9 Rappen erhöhen. Zudem wird ab 2012 ein neuer Zuschlag von 0,1 Rappen zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben. Die Anhörung zur revidierten Verordnung dauert bis zum 15. März, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Montag mitteilte. Nicht Gegenstand der Revision sind die KEV-Vergütungen für die einzelnen Produktionstechnologien und Anlagentypen. Weil der Bau von Solaranlagen billiger geworden ist, hatte der Bund auf Jahresbeginn die kostendeckende Einspeisevergütung für neue Anlagen gesenkt. Gleichzeitig wurde der Anteil des Solarstroms am KEV-Fördertopf erhöht. (awp/mc/ps)