Paramount weitet Klage gegen ENR aus
Das Verfahren sei derzeit pendent, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Stenbolt kontrolliert die ENR-Hauptaktionärin Valartis Group AG, die mit rund 55% an ENR beteiligt ist. Durch organisatorische und geschäftliche Verflechtungen zwischen ENR und Valartis, sei ENR und somit auch den Minderheitsaktionären ein Schaden entstanden, lautet der Vorwurf von Paramount. Neue Erkenntnisse zu diesem permanenten Interessenskonflikt, habe Paramount dazu bewogen, die Verantwortlichkeitsklage auszuweiten.
«Legitime Aktionsärs-Interessen übergangen»
So sei ENR Schaden aus dem Umstand entstanden, dass die von Gustav Stenbolt verfolgte Anlagepolitik bei ENR darauf ausgerichtet sei, die bankengesetzlichen Kapitalanforderungen bei seiner Valartis-Gruppe zu erfüllen. Die legitimen Interessen der ENR-Minderheitsaktionäre würden dabei übergangen.
Zu geringe Entschädigung bemängelt
Weiterer Schaden sei davon ausgegangen, dass ENR während der Finanzkrise umfangreiche Barmittel bei der Valartis Gruppe angelegen musste. Diese Mittel seien zur Sicherung der Liquidität von Valartis eingesetzt worden und ENR habe keine marktgerechte Entschädigung dafür erhalten. Zudem sei bei ENR ein umfangreiches Obligationen-Portfolio aufgebaut worden, welches nicht den Investitionsrichtlinien der Beteiligungsgesellschaft entsprochen habe. Dabei habe Gustav Stenbolt zugelassen, dass die Valartis-Gruppe für die Bewirtschaftung dieses Portfolios ungerechtfertigt hohe Managementgebühren erhalten habe.
Weitere Klage hängig
Nebst der Verantwortlichkeitsklage, ist gegen Stenbolt und ENR eine Sonderprüfungs- und eine Anfechtungsklage hängig. Ausserdem richtete sich Paramount und deren Verwaltungsratspräsident Georg von Opel Mitte Dezember mit einem Offenen Brief an die Öffentlichkeit. Im Brief wurde unter anderem die Absetzung von Valartis als Verwalterin bzw. Vermögensverwalterin von ENR und der Eastern Property Holdings (EPH) sowie die Ausschüttung von Kapital an die ENR-Aktionäre gefordert. (awp/mc/ps/05)