Ständerat segnet Sanierungskonzept für SBB-PK ab

Dies erklärte Pankraz Freitag (FDP/GL) im Namen der Kommission erklärte. Die SBB habe bereits 2,5 Mrd CHF an die Sanierung der Pensionskasse bezahlt. Er sei auch beeindruckt, dass von den Beiträgen der heutigen Angestellten ein Viertel an die Sanierung gehe. Die Pensionskasse der SBB befindet sich seit mehreren Jahren in Unterdeckung. Sie leidet vor allem unter einem ungünstigen Verhältnis zwischen Aktiven und Rentenbezügern. Der Rentneranteil betrage rund 51 Prozent. Im Schnitt sind es in anderen Pensionskassen 20%.


Deckungsgrad Ende 2009 von 84,4%
Ende 2009 belief sich die Unterdeckung der SBB-Pensionskasse auf rund 2,2 Mrd CHF, was einem Deckungsgrad von 84,4% entsprach. Mit dem Sanierungskonzept des Bundes sollte die Kasse in 10 Jahren saniert sein. Ziel ist es, im Jahr 2019 einen Deckungsgrad von 100% zu erreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dieses Ziel zu erreichen, liegt bei 75%. Im Idealfall gelingt es gar, bis dahin zusätzlich eine Wertschwankungsreserve von 15% aufzubauen. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Szenario liegt bei 50%.


Bund in die Pflicht genommen
Im Ständerat herrschte Einigkeit, dass auch der Bund eine Verantwortung für die schwierige Lage der zweiten Säule der SBB trage. Die Ausfinanzierung der Kasse im Jahr 1999 geschah zu einem ungünstigen Zeitpunkt, denn von da an ging es an der Börse drei Jahre lang bergab. Die SBB-Pensionskasse sei bei der Ausfinanzierung zudem schlechter gestellt worden als die Kassen von Swisscom, Post oder SRG. Der Bund verzichtete darauf, die Altlasten der Kasse auszufinanzieren und der Kasse eine Wertschwankungsreserve mitzugeben.


«Kein Präjudiz für andere Pensionskassen»
Verschiedene Ständeräte legten aber Wert auf die Feststellung, dass die Bundeshilfe nicht als Präjudiz für andere Pensionskassen zu verstehen sei. Dies gelte namentlich für die Pensionskasse ASCOOP, der rund 140 Verkehrsunternehmen angeschlossen sind, sagte Philipp Stähelin (CVP/TG). Sein Antrag, explizit in der Vorlage festzuhalten, dass sich aus dem Beschluss keinerlei Anerkennung von Verpflichtungen gegenüber anderen Vorsorgeeinrichtungen ergebe, wurde jedoch deutlich abgelehnt. Das habe bloss deklamatorischen Wert. (awp/mc/ps/12)

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