Räte für Steuerrabatt für gesperrte Mitarbeiteraktien

Die Linke im Nationalrat hatte die steuerlichen Privilegien abgelehnt. Es gebe ja nicht nur das Risiko, dass von Mitarbeitern gehaltene Aktien während der Sperrzeit Wert verlören, sondern auch die Chance, dass sie zulegten. Die Bürgerlichen argumentierten, dass mit gesperrten Aktien nicht gehandelt werden könne. Sinke ihr Kurs, könnten sie deshalb nicht verkauft werden. Darum sei der Rabatt gerechtfertigt.


Sechs Jahre dauernde Beratungen
Nicht weniger als sechs Jahre lang befand sich die revidierte Besteuerung in parlamentarischer Beratung. Wegen teilweise heftigen Debatten um Abzockerlöhne und Steuergerechtigkeit und damit verbundene Referendumsdrohungen war die Behandlung der Vorlage aus dem Jahr 2004 wiederholt sistiert worden. In einem heiklen Punkt entschärfte der Bundesrat die Vorlage im Frühjahr 2010 nachträglich: Werden Angestellte mit Optionen entschädigt, sollen sie zwar erst Steuern darauf bezahlen, wenn sie diese Optionen ausüben. Doch einen Steuerrabatt bekommen sie nicht.


Bundesrat gibt Steuerrabatt für Optionen auf
Der Bundesrat hatte in der ursprünglichen Fassung auch für Optionen einen Steuerrabatt vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und der UBS-Affäre sowie dem Ringen um das Ja zum UBS-Staatsvertrag im Parlament hatte er dieses Vorhaben aufgegeben. Ziel der revidierten Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist es, die Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Auch soll die Attraktivität des Standortes Schweiz verbessert werden. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung. (awp/mc/ps/25)

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