EU verlängert Beihilferegeln für Banken
Bereits im Juli hatte Brüssel die Gebühren für staatliche Garantien erhöht und nimmt seitdem die Rentabilität der Banken genauer unter die Lupe.
Ohne Umstrukturierung keine staatliche Hilfe
So muss von Januar an jede Bank, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, einen Umstrukturierungsplan vorlegen. Bislang mussten das nur notleidende Institute ab einer bestimmten Beihilfeschwelle tun, nicht aber solche Banken, die im Kern gesund und nur vorübergehend hilfsbedürftig waren. Ein solcher Plan ist in der Regel mit harten Auflagen verbunden. «Diese Unterscheidung macht nach zwei Jahren Krise keinen Sinn mehr», sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bei der Präsentation. 2012 wolle die Kommission wieder zu normalen Bedingungen zurückkehren.
Hilfen und Garantien von 4589 Milliarden Euro
Die EU-Kommission hatte 2008 nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers die Regeln für öffentliche Bankenhilfen gelockert, so dass Regierungen notleidenden Unternehmen schnell zur Seite springen können, ohne vorher eine Einzelfallgenehmigung einholen zu müssen. Laut EU-Kommission genehmigte Brüssel zwischen Oktober 2008 und Oktober 2010 Garantien und Hilfen für den Finanzsektor von 4589 Milliarden Euro, genutzt wurden davon 1100 Milliarden Euro. In Deutschland betrug die Hilfe 592 Milliarden Euro.
Besserer Zugang zu Finanzhilfen auch für KMU
Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen nach wie vor besseren Zugang zu Finanzhilfen wie Kreditgarantien und zinsvergünstigte Darlehen haben. «Sie sind diejenigen, die immer noch Schwierigkeiten haben, an Kredite zu kommen», sagte Almunia. Um die Folgen der Rezession abzufedern, dürfen Staaten Start-up-Firmen weiterhin Kapitalspritzen von bis zu 2,5 Millionen Euro statt der sonst erlaubten 1,5 Millionen gewähren. Grosse Unternehmen in Not fallen dagegen nicht mehr unter die Sonderregeln, «weil die erforderliche Umstrukturierung der Wirtschaft ansonsten nicht vollzogen werden kann», entschied die EU-Kommission. (awp/mc/ps/19)