Post behält vorerst ein Restmonopol
Sie haben beschlossen, dass der Bundesrat drei Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes die Lage neu beurteilen soll. Im Grundsatz war dieses Vorgehen im Ständerat nicht mehr umstritten.
Mehr Zeit für Lösungsfindung
Eine Minderheit wollte dem Bundesrat allerdings nur zwei Jahre Zeit lassen. Die Mehrheit erachtete diese Frist jedoch als zu kurz. Die Marktöffnung stosse bei der Bevölkerung auf Skepsis, sagte Claude Janiak (SP/BL). Der Bundesrat sollte sich Zeit nehmen, um Lösungen zu finden. Ursprünglich hatte der Ständerat der vom Bundesrat vorgeschlagenen schrittweisen Marktöffnung zugestimmt. Damit wäre das übriggebliebene Briefmonopol ein Jahr nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes aufgehoben worden.
Kompromiss bei Grundversorgung
Einen Kompromiss beschloss der Ständerat bei der Grundversorgung. Der Nationalrat will, dass die Post ohne Ausnahme an mindestens fünf Wochentagen in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen verteilt werden muss. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass er selbst dazu Ausnahmen beschliessen kann. Der Ständerat beschloss nun, dass der Bundesrat nur für einzelne Haushalte Ausnahmen vorsehen darf – und auch dies nur, wenn die Hauszustellung mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten verbunden ist.
Indirekte Presseförderung umstritten
Am meisten zu diskutieren gab am Dienstag die indirekte Presseförderung. Der Nationalrat hatte die Mittel dafür aufgestockt und beschlossen, die Zustellung der Zeitungen durch die Post mit jährlich 50 Mio CHF statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 30 Mio CHF zu unterstützen. Im Ständerat war der Betrag umstritten. Die Gegner des höheren Betrags aus den Reihen der Bürgerlichen zogen Sinn und Nutzen der indirekten Presseförderung grundsätzlich in Zweifel oder verwiesen auf die Sparbemühungen des Bundes. «Eine Anpassung nach oben passt finanzpolitisch nicht», sagte Pankraz Freitag (FDP/GL).
Leuthard: Bund mnuss Prioritäten setzen
Auch Post- und Medienministerin Doris Leuthard sprach sich gegen eine Aufstockung der Mittel aus. Das Parlament habe den Bundesrat beauftragt, zu sparen. Nun sei es auf dem besten Weg, «alles zu kippen». «Im Einzelfall findet man für jedes Fördertöpfchen eine Begründung», stellte Leuthard fest. Der Bund müsse aber Prioritäten setzen. Leuthard wies auch auf die Veränderungen in der Medienlandschaft hin. Die Jungen informierten sich heute nicht mehr über Zeitungen, sondern über das Internet. Dieser Strukturwandel müsse bei den Unterstützungsinstrumenten berücksichtigt werden. Bis dazu Erkenntnisse vorlägen, sollten die Mittel nicht erhöht werden.
«Vielfalt in der Presselandschaft ist nicht gratis»
Die Befürworter warfen ein, es gehe um nichts Geringeres als die freie Meinungsbildung und mithin das Funktionieren der Demokratie. «Die Vielfalt in der Presselandschaft ist nicht gratis zu haben», gab Urs Schwaller (CVP/FR) zu bedenken. Der Rat entschied sich am Ende mit 21 zu 19 Stimmen für den höheren Betrag, also 50 Mio CHF. 30 Mio CHF sollen an die Regional- und Lokalpresse gehen, 20 Mio CHF an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.
Postgesetz zurück an Nationalrat
Für die Lösung der Ausgabenbremse gab es im Ständerat allerdings nicht genügend Stimmen. Die kleine Kammer wird somit erneut darüber befinden müssen, ob sie die Mittel tatsächlich sprechen will. Bis 2003 hatte der Bund jährlich 100 Mio CHF für die Verbilligung der Zeitungszustellung aufgewendet. Festgehalten hat der Ständerat daran, dass der Bundesrat regeln soll, welche Zeitungen in den Genuss der Unterstützung kommen. Der Nationalrat möchte jene Zeitungen ausschliessen, die einem Kopfblattverbund angehören. Die Mehrheit im Ständerat überzeugte dieses Konzept nicht. Das Postgesetz geht zurück an den Nationalrat. (awp/mc/ps/12)