Einlegerschutz: NR verlängert dringliche Massnahmen
Der im Eilverfahren gefasste Beschluss erfolgte 2008 als Reaktion auf die Finanzkrise. Diese Änderung des Bankengesetzes soll ins Dauerrecht überführt werden. Im Mai verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision. Damit es zwischen dem Auslaufen des bis Ende 2010 befristeten Beschlusses und dem Inkrafttreten der definitiven Gesetzesrevision nicht zu einer Lücke kommt, wollte der Bundesrat die Befristung bis Ende 2011 verlängern. Der Nationalrat folgte dem Ständerat. (awp/mc/ps/24)