Französisches Parlament beschliesst Öffnung des Strommarkts

Diese Zusagen gelten zunächst für 15 Jahre. Zudem ermöglicht er Privatkunden einen leichteren Anbieter-Wechsel. Das neue Gesetz schafft zugleich bis Ende 2015 den Regeltarif für Industriekunden ab. Diese vom Staat festgesetzten Tarife lagen weit unterhalb der Marktpreise und waren daher wiederholt von der EU-Kommission in Brüssel als wettbewerbsverzerrend kritisiert worden. Ab 2015 soll ein unabhängiges Gremium und nicht mehr das Energie- und Umweltministerium die Preise kontrollieren. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde hatte im März nach den in Aussicht gestellten gesetzlichen Änderungen ein Mitte 2007 eingeleitetes Kartellverfahren gegen EDF abgeschlossen. In dem Streit ging es vor allem um langfristige Verträge, die die Gruppe in Frankreich mit den Endverbrauchern und dabei vor allem mit der Industrie abgeschlossen hatte. Sie schränkten nach Ansicht der EU-Behörde den freien Zugang zum französischen Strommarkt ein – was höhere Preise und schlechteren Service für Kunden zur Folge habe. (awp/mc/ss/12)

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