B-Casinos dürfen mehr Spielautomaten aufstellen
Zurzeit ist nur der Betrieb eines Jackpot-Systems erlaubt. Möglich werden diese Neuerungen durch eine Teilrevision der Spielbankenverordnung, welche der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Mit der Lockerung der bisherigen Bedingungen will der Bundesrat den Betreibern von B-Casinos wirtschaftlich entgegenkommen. Der Bundesrat hatte es im Frühjahr zwar abgelehnt, die Unterscheidung zwischen A- und B-Spielbankenkonzessionen aufzuheben.
Technische Überwachungssysteme künftig erleubt
Gleichzeitig hielt die Regierung damals aber fest, dass es rechtlich unproblematisch sei, aus praktischen, steuerlichen und ökonomischen Gründen diverse Schranken für B-Spielbanken abzubauen. In der revidierten Verordnung wird auch die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Casino-Betreiber künftig ihre Spieltische mit technischen Überwachungssystemen ausrüsten dürfen. (awp/mc/ps/19)