Bundesrat präzisiert Governance-Vorschriften für PK
Geregelt wird darin etwa, dass Verantwortliche von Institutionen der beruflichen Vorsorge sämtliche Vermögensvorteile an die Vorsorgeeinrichtung abgeben müssen, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten haben. Regierung und Parlament wollen damit sogenannten Kick-back-Zahlungen einen Riegel schieben. Übliche Kundengeschenke sollen weiterhin erlaubt sein. Zudem sollen alle Rechtsgeschäfte, welche die Vorsorgeeinrichtungen mit Nahestehenden abschliessen, offengelegt und von der Revisionsstelle geprüft werden. Wer mit der Verwaltung einer Vorsorgeeinrichtung oder von deren Vermögen betraut ist, muss konkrete Anforderungen an die Integrität und Loyalität erfüllen. Nicht zuletzt müssen diese Personen einen guten Ruf haben.
Unabhängige Oberaufsichtskommission
Vorgesehen ist zudem, dass die Oberaufsicht neu von einer unabhängigen Oberaufsichtskommission und nicht mehr vom Bundesamt für Sozialversicherungen wahrgenommen wird. Aufgabe der Kommission ist es, für eine einheitliche Aufsichtspraxis und die Stabilität der zweiten Säule zu sorgen. Die Kommission ist dazu mit einem eigenen Sekretariat ausgestattet. Die Vernehmlassung über die verschiedenen Verordnungsänderungen dauert bis Ende Februar 2011. Der Bundesrat möchte danach die Verordnungen mit den Governance- und Transparenzbestimmungen per 1. Juli 2011 in Kraft setzen. Die Bestimmungen zur Aufsichtsstruktur und die neue Verordnung über Anlagestiftungen sollen ab Anfang 2012 gelten. (awp/mc/ps/23)