EU-Gericht kippt weitere «Goldene Aktie» Portugals

EDP war in mehreren Schritten privatisiert worden, der portugiesische Staat hält noch einen Minderheitsanteil. Mittels Sonderaktien steht ihm laut Gericht aber immer noch bei Satzungsänderungen und anderen wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht zu. Portugal verstösst damit laut Urteil gegen die EU-Regeln für die Freiheit des Kapitalverkehrs. Die EU-Kommission war gegen die Goldenen Aktien rechtlich vorgegangen. Falls Lissabon das Urteil nicht befolgt, kann die Kommission erneut in Luxemburg klagen und ein Strafgeld beantragen. (awp/mc/ss/20)

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