UBS-Affäre: Hälfte der US-Zivilklagen noch hängig

Die Klagen betreffen hauptsächlich Schäden, die durch die Immobilien- und Finanzkrise entstanden sind. Zu einem grossen Teil verklagen darin Pensionskassen – so etwa die der Feuerwehr und Polizei der Stadt von Detroit oder jene des US-Teilstaates Maine – die Bank.

Eine Sammelklagen noch hängig
Eine konsoliderte Sammelklage, die das Verhalten der UBS in der Immobilienkrise bemängelt, ist im südlichen Bezirksgericht von New York hängig. In ihr wirft die Pensionskasse der Polizei- und Feuerwehrleute der Stadt Pontiac (Bundesstaat Michigan) unter anderen den Ex-UBS-Chefs Marcel Ospel, Marcel Rohner und Peter Wuffli vor, Investoren Verluste bewusst verschwiegen zu haben. Es ist die einzige derzeit hängige Klage in den USA gegen Ospel, Rohner und Wuffli.

Antrag auf Abweisung der Klage
Die UBS reichte einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. Sie hat noch bis am 10. November Zeit, Dokumente zur Unterstützung des Antrages einzureichen. Die UBS ist nicht die einzige Bank, die wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise verklagt wird – alle grösseren Finanzinstitute in den USA sehen sich solchen Klagen ausgeliefert.

Rückstellungen in Milliardenhöhe
Die UBS hält für die Prozessrisiken Rückstellungen in Milliardenhöhe bereit, wie aus dem vergangene Woche veröffentlichten Transparenzbericht der Bank ersichtlich wird. Im Bericht wird geraten, von einer Klageerhebung gegen ehemalige leitende UBS-Mitarbeiter in der Schweiz abzusehen. Klagen in der Schweiz würden demnach Sammelklägern in den USA willkommene Munition liefern. In Sachen Steuerstreit bleiben derzeit aber einzig Teile der Anklage des russisch-amerikanischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff zu verhandeln. Aus der Klage entlassen wurden Mitte September die ehemaligen UBS-Manager Peter Kurer, Raoul Weil und Christian Bovay.

Eingaben anderer geständiger Steuersünder möglich
Laut orientierten Kreisen in Washington könnte ein Entscheid zu Gunsten Olenicoffs Gerichtseingaben anderer geständiger Steuersünder auf den Plan rufen. Klagen von geständigen amerikanischen UBS-Kunden, die die US-Steuerbehörde im Internet auf einer Liste führt, sind bis jetzt aber noch nicht bekannt. Scott Michel, Anwalt für Steuerfragen in der Kanzlei Caplin & Drysdale in Washington, ist skeptisch bezüglich der Chancen möglicher Kläger, die selber die Steuergesetze verletzt haben. Laut Michel hätten sie nur dann ein starkes Argument in der Hand, wenn den US-Kunden von der Bank mitgeteilt wurde, dass sie rechtlich nicht verpflichtet seien, ihr Vermögen der US-Steuerbehörde zu melden. Das sei seines Wissens aber höchst selten geschehen, sagte Michel der Nachrichtenagentur SDA am Donnerstag. (awp/mc/gh/ss/16)

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