Energieverbrauch: Bundesrätliche Absage an Freiwilligkeit

Heute muss der Bundesrat zuerst versuchen, Energiesparziele über freiwillige Massnahmen wie Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft zu erreichen. Dies habe oft zu langwierigen Verhandlungen geführt, schreibt das UVEK. In «einigen Fällen» seien zudem die vereinbarten Ziele nicht erreicht worden. Deshalb möchte der Bundesrat künftig direkt Vorschriften erlassen können. Auch in Zukunft kann der Bundesrat auf Freiwilligkeit setzen, bevor er Vorschriften erlässt. Er muss dies aber nicht tun. Zudem ist neu die Wirtschaft verantwortlich dafür, solche Zielvereinbarungen zu initiieren und abzuschliessen.


Vernehmlassungsfrist bis 7. Januar 2011  
Die Gesetzesrevision sieht vor, dass sich der Bundesrat bei der Festlegung der Vorschriften jeweils an den besten erhältlichen Technologien orientieren muss. Anpassungen an neue internationale Verbrauchsstandards soll er «effizient und zeitgerecht» vornehmen können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Januar. Die Frist sei verkürzt worden, weil das Parlament im Rahmen einer Motion bereits eingehend über entsprechende Änderungen diskutiert habe, schreibt das UVEK. (awp/mc/ps/22)

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