Bundesrat: Zahlreiche Neuerungen zum Bahnverkehr
Wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung schreibt, tragen sie auch dazu bei, die Bahnen gegenüber dem Strassenverkehr und der Luftfahrt konkurrenzfähiger zu machen. In der vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Botschaft zur zweiten Etappe der Bahnreform 2 noch nicht entschieden wurde die Vergabe der Nutzungsrechte für das Schienennetz, die umstrittene Trassenvergabe. Bei diesem Kernelement der Bahnreform geht es unter anderem darum, ob in der Schweiz Infrastruktur und Betrieb der Eisenbahn, wie von der EU gefordert, strikte getrennt werden sollen.
Expertengruppe prüft verschiedene Modelle
Der Bundesrat hat nun eine Expertengruppe eingesetzt, die verschiedene Modelle prüfen soll. Diese muss dabei die neusten Entwicklungen in der EU berücksichtigen. Die Experten sollen bis im Frühling 2012 ihren Bericht vorlegen. Danach wird der Bundesrat die Frage in einer separaten Vorlage regeln. In dem mittlerweile Bahnreform 2.2 genannten Reformpaket neu geregelt wird das Ausschreibungswesen für Bus- und Bahnlinien. Der Bund will so dem herrschenden föderalistischen Wildwuchs beikommen. Denn die Kantone können heute vorgehen wie sie wollen. Einige Kantone haben gar keine Vorschriften.
Buslinien zur Konzession ausschreiben
Künftig sollen sie Buslinien bei einer Konzessionserteilung in der Regel ausschreiben müssen. Werde die Konzession erneuert, komme es nur zu einer neuen Ausschreibung, wenn der Besteller das bereits in der Ausschreibungsplanung so vorgesehen hat, sagte Pierre-André Meyrat, Vizedirektor des Bundesamts für Verkehr (BAV). Nicht ausschreiben müssen die Besteller den Betrieb von Linien des Schienenpersonenverkehrs. Der Bund will solche Ausschreibungen zwar zulassen, verzichtet aber darauf, im Gesetz die Details zu regeln.
Kosten für Feuerwehr und Rettung mittragen
Hintergrund für diesen Entscheid bildet der Umstand, dass solche Ausschreibungen äusserst umstritten sind. Da der Bahnbetrieb im Zusammenhang mit dem Kauf von Rollmaterial mit sehr hohen Investitionen verbunden ist, wehren sich die Bahnen gegen solche Ausschreibungen. Der Bundesrat will in der Vorlage auch die Grundlage dafür schaffen, damit die Bahnen sich künftig an den Grundkosten für Feuerwehr und andere Rettungsdiensten beteiligen müssen. Bislang trugen diese Kosten nur die Kantone.
Konsequenz aus Boot-Unfall auf Bielersee
Eingang in die Bahnreform fand auch ein Anliegen aus dem Schiffsverkehr. Der Bundesrat will sich die Kompetenz geben lassen, für private Motorboot-Kapitäne einen Alkohol-Grenzwert festzulegen. Zwar ist bereits heute das Führen eines Schiffes im angetrunkenen Zustand untersagt. Einen Grenzwert gibt es aber nur für die kommerzielle Schifffahrt (0,1 Promille). Bundesrat Moritz Leuenberger zeigte sich überzeugt, dass sein Vorschlag auf starken Widerstand stossen wird. Für ihn sei aber ebenso klar, dass nach einem erneuten Ereignis wie dem Unglück auf dem Bielersee von diesem Sommer der Ruf nach einer Alkohol-Grenzwert laut werde. (awp/mc/ps/24)